Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle

HOTREC und UEAPME rufen die Europäische Kommission auf, Google zu Fairness in der Online-Suche anzuhalten

(Brüssel/Berlin) - HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, und UEAPME, der europäische Arbeitgeberverband des Handwerks sowie der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), rufen die Europäische Kommission gemeinsam auf, das anhängige Wettbewerbsverfahren gegen Google nicht zu schließen, da die bisher angebotenen Selbstverpflichtungen keine ausreichende Gewähr für faire Online-Praktiken zum Nutzen der Unternehmen und Verbraucher bieten.

Da heute bereits mehr als ein Drittel der Buchungen in europäischen Hotels in Echtzeit über digitale Kanäle erfolgt, ist eine angemessene Online-Sichtbarkeit, insbesondere für kleinere Hotels, aber auch für Restaurants und andere KMU, von überragender Bedeutung. Deshalb fordern HOTREC und UEAPME von der Europäischen Kommission sicherzustellen, dass organische Sucherergebnisse eine faire Chance auf ein TOP-Listing bei Google haben und nicht von bezahlten Such-Resultaten (Buchungsportalen, Meta-Suchmaschinen oder Googles eigenen Produkten) verdrängt werden.

Nach Auffassung beider Verbände muss eine deutliche Unterscheidung zwischen bezahlten und natürlichen Suchergebnissen sichergestellt sein. "Die organische Suchergebnisliste von Google ist eine der wichtigsten Stellen überhaupt, wo KMU - wie individuelle, kleine Hotels und Restaurants - eine faire Chance haben müssen, sichtbar zu sein und einen direkten Link zu ihren Dienstleistungen anzubieten,” - betonte UEAPME- Generalsekretär Peter Faross.

Auch die Verwendung geschützter Markennamen in Google AdWords, Seitentiteln oder Metatags führt zu einer Umleitung der Nachfrage von den eigenen Unternehmensseiten (z.B. den Hotelwebsites) hin zu Intermediären zum Schaden der Unternehmen (Hotels) bei Sichtbarkeit und potentiellen Buchungen, aber auch zum Nachteil des Verbrauchers. "Brand Bidding ist eine eindeutige Verbrauchertäuschung, da der Nutzer statt direkt beim gesuchten Anbieter lediglich auf die Website eines Buchungsmittlers geführt wird - zudem oftmals, ohne dies zu erkennen. Solche Praktiken gehören schlichtweg verboten,” - erklärte HOTREC-Präsident Kent Nyström.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 590099690, Fax: (030) 590099699

(sy)

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