Pressemitteilung | Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

HRK-Präsident: Spitzenforschung fördern, breites Leistungsniveau sichern, Wettbewerb erleichtern, chronische Unterfinanzierung durch die Länder beheben

(Bonn) - Die Ankündigung eines Förderprogramms ("Brain up!") für Spitzenforschung an Universitäten durch die Bundesforschungsministerin am 21. Januar 2004 hat kontroverse Reaktionen in der Öffentlichkeit ausgelöst und die Wissenschaftsminister der Länder am 28. Januar zur Ankündigung eines gemeinsamen Gegenvorschlags bewogen. Dazu erklärte Prof. Dr. Peter Gaehtgens, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), am 3. Februar in Berlin:

"Die Bereitschaft der Bundesregierung, Spitzenleistungen in Hochschulen im Interesse der Innovationskraft des Landes zu fördern, ist sehr zu begrüßen. Entscheidend ist, dass solche Förderung im Wettbewerb gestaltet wird. Einzig angemessener Bewertungsmaßstab für diesen Wettbewerb sind die in der internationalen Wissenschaft eingeführten Qualitätskriterien. Wir begrüßen die Bereitschaft der Bundesforschungsministerin zur Kooperation mit den großen Wissenschaftsorganisationen bei der Entwicklung eines angemessenen Förderkonzepts und wir werden dazu konstruktiv beitragen.

Selbstverständlich darf Spitzenförderung nicht durch Streichungen von Mitteln in anderen Bereichen des Haushalts finanziert werden, die für die Hochschulen von Bedeutung sind - etwa im Hochschulbau oder bei der Projektförderung. Denn eine auf Leistungsspitzen fokussierte Förderung muss gleichzeitig auch das breit gefächerte Leistungsniveau des deutschen Hochschulsystems sichern. Die Förderinitiative darf ferner nicht nur auf wenige Jahre ausgerichtet sein: Spitzenleistungen entstehen nur bei Förderkontinuität und Planungssicherheit. Daher werden insgesamt deutlich mehr Mittel erforderlich sein als die für das Programm "Brain up!" des Bundes vorgesehenen 250 Millionen Euro. Deswegen ist die erneute Bestätigung der Beschlüsse von Lissabon und Barcelona (drei Prozent des BIP für Forschung & Entwicklung bis zum Jahre 2010) durch den Bundeskanzler zu begrüßen. Dies setzt aber voraus, dass die anstehenden Aufgaben als Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern wahrgenommen werden.

Um die deutschen Hochschulen mittelfristig mit den weltweit führenden Spitzeneinrichtungen in USA konkurrenzfähig zu machen, müssten auch die hierzulande viel zu großen Wettbewerbshindernisse konsequent abgebaut, die Dominanz staatlicher Verwaltungen vermindert und der Entscheidungs- und Handlungsspielraum der Hochschulen deutlich erweitert werden. Harvard, Stanford, Oxford und Cambridge würden ihre wissenschaftliche Spitzenstellung schnell verlieren, wenn ihnen das volle Auswahlrecht für ihre Studierenden, die Entscheidung über das Anforderungsniveau im Studium, die alleinige Entscheidungskompetenz bei Berufungen genommen und vernünftige Betreuungsbedingungen für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs als "unzulässige Niveaupflege" wie in Deutschland gerichtlich untersagt würden.

Auch der beste Wettbewerb wird jedoch wenig nützen, wenn die höchste hochschulpolitische Priorität nicht der Behebung der chronische Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen zuerkannt wird, die Bund und Länder durch die jüngsten Haushaltskürzungen noch einmal verschärft haben. Insbesondere die für die Grundfinanzierung der Hochschulen zuständigen Länder sind dringlich aufgerufen, ihre Verantwortung für Studienplatzabbau und unzureichende Studienbedingungen an unterfinanzierten und überlaufenen Hochschulen wahrzunehmen. Anhaltende Stellenstreichungen, unzureichende technische und bauliche Modernisierung und schwindende Berufsperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind derzeit unsere größte Sorge. Es wäre wünschenswert, wenn die Wissenschaftsminister der Länder in dieser Situation vorrangig ihre Zuständigkeit für die laufende Finanzierung der Hochschulen mit Nachdruck wahrnehmen würden."

Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Ahrstr. 39, 53175 Bonn Telefon: 0228/8870, Telefax: 0228/887110

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