Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Haftungsrisiken treiben deutsche Stiftungen um / 85 Prozent ergreifen Maßnahmen zum Schutz vor Haftungsfällen / Haftungsfälle nur bei 2,9 Prozent der befragten Stiftungen / Für über 90 Prozent der Stiftungsvorstände stellen Haftungsrisiken kein Hindernis für Vorstandstätigkeit dar

(Berlin) - Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sind verantwortliche Stiftungsorgane vermehrt Haftungsrisiken ausgesetzt. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen untersucht dies gezielt: Zwar gab es bisher nur bei 2,9 Prozent der befragten Stiftungen einen oder mehrere Haftungsfälle, die Umfrage verdeutlicht jedoch, dass die große Mehrheit Maßnahmen zum Schutz vor Haftungsfällen ergreift und Informationen zu Haftungsfragen einholt. Gezeigt hat sich auch, dass nicht-ehrenamtliche Stiftungsvorstände die Problematik stärker im Blick haben als ehrenamtliche, für die per Gesetz eine Haftungsprivilegierung besteht. Dennoch bestätigen insgesamt über 90 Prozent der befragten Vorstände, sich trotz Risiken nicht von einer erneuten Vorstandstätigkeit abhalten zu lassen.

Niedrigzins stellt Stiftungsvorstände vor Herausforderungen
Der Vorstand einer Stiftung zeichnet für alle Stiftungsbelange verantwortlich. Darunter fallen insbesondere die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Vermögensverwaltung. Dabei ist das Vermögen regelmäßig dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten. Es muss gewissenhaft angelegt werden, um die in der Satzung festgeschriebenen Zwecke durch die Erträge erfüllen zu können. Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, erklärt dazu: "Heutzutage gibt es auch für Stiftungsvorstände keine Vermögensanlage mehr ohne Risiko. Daher müssen sich Stiftungen noch stärker mit Haftungsfragen, dem Vermögensmanagement und dem Zusammenspiel von Kapital und Wirkung beschäftigen. Einen Anfang zu machen, ist nicht schwer: Ganz konkret empfehlen wir Stiftungen im ersten Schritt die Ausarbeitung von Anlagerichtlinien und deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden." Die aktuelle Befragung zeigt, dass bereits annähernd die Hälfte der befragten Stiftungen, die über Anlagerichtlinien verfügen, sie den zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben haben. Kleine Stiftungen taten dies im Vergleich zu großen dabei deutlich häufiger.

Informierte Stiftungen können Haftungsrisiken besser einschätzen
Stiftungen setzen auf Maßnahmen oder ganze Maßnahmenbündel, um sich gegen Haftungsfälle abzusichern. Bereits drei von vier Stiftungen haben sich zu Haftungsfragen kundig gemacht. Sie kennen die haftungsträchtigen Fallstricke und können besser beurteilen, wann Pflichtverletzungen bei der Vermögensverwaltung und der Mittelverwendung vorliegen. Stiftungen, die sich nicht informieren, laufen Gefahr, Haftungsfragen zu unterschätzen.

Über das StiftungsPanel
Die Befragung fand online vom 21. September bis 3. Oktober 2016 statt. Befragt wurden Stiftungen, die beim StiftungsPanel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen registriert sind. Teilgenommen haben 39,2 Prozent der in diesem Zeitraum 536 registrierten Teilnehmenden des Stiftungspanels. Das StiftungsPanel ist das Erhebungsinstrument zur Erforschung der Stiftungslandschaft. Hier können Stiftungen schnell und einfach ihre Meinung zu aktuellen Themen einbringen. Träger des StiftungsPanels ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Das StiftungsPanel wird von der Software AG-Stiftung und der Joachim Herz Stiftung gefördert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Haus Deutscher Stiftungen Martin Speer, Pressesprecher Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Fax: (030) 89794711

(wl)

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