Pressemitteilung |

Handelsverband BAG bedauert Entscheidung zum Ladenschluss

(Berlin) - Der Handelsverband BAG bedauert, dass in der für den Einzelhandel zentralen Frage der Ladenöffnung an Werktagen keine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglich war. Hauptgeschäftsführer Johann Hellwege: „Wir hätten es begrüßt, wenn die Betriebe ihre Öffnungszeiten an Werktagen uneingeschränkt selbst bestimmen können. Es entspricht ihrem eigenen Interesse, sich dabei an den Wünschen der Verbraucher zu orientieren. Die im Ladenschlussgesetz enthaltenen Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes sind unserer Auffassung nach in ausreichendem Maße durch allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen und durch das Mitbestimmungsrecht berücksichtigt. Dem und der Gewährung größerer unternehmerischer Freiheit hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil nicht Rechnung getragen.“

Hellwege begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht den Bund ermunterte, seine Gesetzgebungskompetenz in dieser Sache an die Länder zu übertragen. „Wenn die Ladenöffnungszeiten zwischen den Bundesländern nicht extrem auseinander laufen, hätten regional oder örtlich orientierte Öffnungszeiten den Vorteil, den Interessen der Verbraucher und der Innenstädte besser gerecht werden zu können.“

Die vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Regelungen im Ladenschlussgesetz zur Sonn- und Feiertagsruhe seien vom Handelsverband BAG nicht in Frage gestellt worden, so Hellwege. „Sie ist ein schützendswertes, auch von den Kirchen gepflegtes Kulturgut, hinter das ökonomische Interessen grundsätzlich zurücktreten sollten. Die zugelassenen Ausnahmen dürfen jedoch nicht durch ausufernde Handhabung missbraucht werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Eva Strube, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/20612082, Telefax: 030/20612088

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