Pressemitteilung |

Handelsverband BAG gegen Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Kombiprodukte

(Berlin) - Der Handelsverband BAG spricht sich entschieden gegen den erneuten Anlauf der Bundesregierung aus, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abzuschaffen. Von einer Anhebung auf den vollen Satz von 16 Prozent wären auch die im Handel verbreiteten „Kombiprodukte“ betroffen. Solche Kombiprodukte bestehen aus zwei selbständigen Produkten, die unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen, z.B. Bücher mit eingelegten CDs oder die sogenannten „Überraschungseier“.

„Eine weitere Steuererhöhung ist wahrlich nicht das geeignete Mittel, um die anhaltende Konsumzurückhaltung der Verbraucher zu durchbrechen“, erklärte Johann D. Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG. Da immer mehr Menschen ihre Kaufentscheidung vom Preis der Waren abhängig machten - was man ihnen angesichts des hohen Arbeitslosenstandes und steigender Abgabenlast nicht verübeln könne - müsse zudem bezweifelt werden, ob der Handel diese indirekte Preiserhöhung überhaupt an den Kunden weitergeben könne. „Die Umsatzrenditen der Einzelhändler sind ohnehin äußerst niedrig. Für den Handel wäre jede Umsatzsteuererhöhung eine Katastrophe“, so Hellwege.

Nach geltendem Recht ist bei der Beurteilung, welcher Steuersatz auf Kombiprodukte anzuwenden ist, ausschlaggebend, welcher Produktteil dem Kombiprodukt das Gepräge gibt. Im Zuge des Steuervergünstigungsabbaugesetzes wurde bereits versucht, die Umsatzsteuer zu erhöhen, das Vorhaben scheiterte jedoch am Widerstand der unionsgeführten Länder im Bundesrat. Nun will Bundesfinanzminister Eichel einheitlich den erhöhten Umsatzsteuersatz berechnen, auch wenn nur ein geringer Teil des Kombiproduktes mit 16 Prozent steuerpflichtig ist.

Hellwege wies außerdem darauf hin, dass nach Wegfall von Rabattgesetz und Zugabenverordnung die Möglichkeit besteht, Produkte mit Gratis-Zugaben zu versehen. Eine Mehrwertsteuererhöhung im Bereich der Kombiprodukte würde dazu führen, dass ein Buch, dem eine CD als Gratisgabe beigefügt ist, auch dem Umsatzsteuersatz von 16 Prozent unterliegt. „Dadurch wird unser Rechtssystem ad absurdum geführt“, so Hellwege. „Die Modernisierung und Liberalisierung des Wettbewerbsrechts würde durch eine Mehrwertsteuererhöhung für Kombiprodukte konterkariert“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG) Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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