Pressemitteilung |

Handlungsdefizite der Überwachungsbehörden bei BSE-Tests

(Gießen) - Gegen die Pauschalverurteilung der privaten Laboratorien, sie würden aufgrund des Wettbewerbs bei BSE-Tests keine angemessene Qualität liefern, wehrt sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) mit Vehemenz.

Unbestritten sei die Erkenntnis der Behörden und der Schlachtbetriebe, private Untersuchungsstellen arbeiteten schneller und wirtschaftlicher als staatliche Stellen. Es sei bei gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen wie BSE-Tests jedoch unabdingbare Aufgabe des Staates, ein ausreichendes Qualitätssicherungssystem zu entwickeln und dessen Anwendung akribisch zu überwachen.

„Im Zusammenspiel von Erzeugern, Schlachtbetrieben, privaten Untersuchungsstellen und staatlicher Überwachung ist eine einheitliche, fachlich fundierte Qualitätskontrolle nach einem vorgegebenem System bisher nie erfolgt“, wirft Dr. Klaus-Peter Lörcher, Präsident des Verbandes den staatlichen Aufsichtsbehörden vor. „Bisher ist es einfach versäumt worden einheitlich zu definieren, wie die Verbraucherschutzbehörden überhaupt die Qualität eines BSE-Schnelltests zu überprüfen gedenken und was sie unter Qualität überhaupt verstehen“, erklärt der Fachverband der privaten Lebensmittellaboratorien.

Lörcher bekräftigt in diesem Zusammenhang das bisher nicht beantwortete Angebot seines Verbandes, die Entwicklung derartiger Qualitätssicherungssysteme zu unterstützen.

„Da wurden Tausende von Untersuchungen durchgeführt ohne deren Qualität zumindest stichprobenartig zu überprüfen“. Diese monatelange Unterlassung des Staates trete jetzt mit ihren fatalen Folgen zu Tage. Der politische Aktionismus lenke jedoch von dem eigentlichen Defizit ab.

Bei einem derartigen Mangel an Kontrolle sei es schon dreist zu behaupten, staatliche Untersuchungsstellen arbeiteten qualitativ besser, denn auch deren Qualitätskontrolle durch neutrale Stellen hätte bisher nie stattgefunden, stellt der VUP fest. Private Laboratorien könnten gegenüber diesen Behauptungen kontern: „Entgegen einer Behörde ist ein privates Labor ruiniert, wenn ihm Qualitätsmängel nachgewiesen werden.“ Der Wettbewerb zwinge die privaten Untersuchungsstellen also in viel stärkerem Maße zur qualitätsgerechten, verantwortungsbewussten und sorgfältigen Analyse, so Lörcher.

Es sei auch erstaunlich, mit welchem Selbstbewusstsein das Land Rheinland-Pfalz behaupte und sich mit seiner Auffassung bestätigt sehe, bei der Vergabe von BSE-Tests, „zuletzt voll auf das staatliche Untersuchungsamt in Koblenz gesetzt zu haben“.

Tatsache sei, dass noch im Herbst letzten Jahres das Landesuntersuchungsamt Koblenz den privaten Laboratorien mitgeteilt hatte: „Dabei (Untersuchung amtlicher BSE-Proben) ist im Interesse des Steuerzahlers auch einen Preiswettbewerb herzustellen.“ Die Untersuchungspreise differierten beträchtlich und erforderten schon aufgrund der Preisspanne eine Überprüfung durch den Wettbewerb, hieß es zur Begründung. In der Folge wurde von den Koblenzer Lebensmittelkontrolleuren bis heute ausschließlich Laboratorien weit ab von der Landesgrenze und den Kontrollbefugnissen der Landesbehörde konsultiert.

Der Deutsche Verband unabhängiger Prüflaboratorien hatte sich schon Ende des Jahres 2000 entschieden gegen diese amtliche „Preisfeilscherei“ gewandt und vor den erheblichen Risiken der Qualitätseinbußen gewarnt. Ohne Erfolg ! Angesprochen auf diese Problematik blieben Schreiben des Verbandes an die damalige Umweltministerin Martini zunächst ohne Antwort. Erst nach wiederholter Anfrage bezog man zögerlich Stellung und versteckte sich hinter formalen haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) e.V. Europaviertel- Kerkrader Str. 9 35394 Gießen Telefon: 0641/944660 Telefax: 0641/9446622

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