Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk lehnt Ein-Personen-Gesellschaft nach EU-Muster ab

(Berlin) - Das Plenum des Deutschen Bundestages hat eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ein-Personen-Gesellschaft beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Die Stellungnahme des Bundestages ist ein wichtiges Signal nach Brüssel. Der von der EU-Kommission im April 2014 vorgelegte Richtlinienentwurf zur Schaffung einer Societas Unius Personae (SUP) birgt erhebliche Risiken für den seriösen Geschäftsverkehr. Die Interessen von Gläubigern, Verbrauchern und Arbeitnehmern werden durch die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ohne angemessene Kapitalausstattung kaum berücksichtigt.

Die von der EU-Kommission positiv hervorgehobene Möglichkeit einer Online-Gründung innerhalb von drei Tagen ist nur um den Preis möglich, dass weder die hinter der Gründung stehenden Verantwortlichen, noch die eingereichten Unterlagen überprüft werden. Dies geht zu Lasten des gesamten Rechtsverkehrs.

Das Handwerk hat sich stets für die Schaffung einer europäischen Kapitalgesellschaftsform für den Mittelstand eingesetzt. Doch nur ein umfassendes Gesellschaftsstatut trägt den tatsächlichen Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(cl)

NEWS TEILEN: