Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk will mehr Chancen für junge Flüchtlinge

(Berlin) - Zum vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

"Das Gesetz bringt nicht die notwendige Rechtssicherheit für die Ausbildung junger Flüchtlinge in Handwerksbetrieben. Die Duldung für jeweils nur ein Jahr, und die Einschränkung auf junge Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zu restriktiv.

Geduldete müssen bundesweit einheitlich einen gesicherten Aufenthaltsstatus während der gesamten Berufsausbildung erhalten und in jedem Fall eine Berufsausbildung beenden können. Hier muss das Gesetz nachgebessert werden.

Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration der vielen tausend unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge müssen so früh wie möglich beginnen können. Bisher steht ihnen der Weg in die duale Ausbildung aufgrund aufenthaltsrechtlicher Einschränkungen in der Regel faktisch nicht offen oder ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Um dies zu ändern, sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Möglichkeit erhalten, aus dem Asylverfahren in einen speziellen, neu zu schaffenden humanitären Ausbildungsaufenthalt zu wechseln. Dies kann durch die Einführung einer eigenen Rechtsgrundlage gewährleistet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sa)

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