Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

Handwerkliche Fehler im Mindestlohngesetz bleiben bestehen / ZVG zeigt sich enttäuscht über die Ergebnisse des Koalitionsgipfels

(Berlin) - Die Bundesregierung plant, an den Regelungen zum Mindestlohn vorerst keine Änderungen vorzunehmen. Der Zentralverband Gartenbau zeigt sich angesichts der Herausforderungen, vor denen der Gartenbau steht, enttäuscht. "Die handwerklichen Fehler des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wurden dem BMAS auch von Seiten der Gartenbaubranche mehr als deutlich vor Augen geführt. Von daher ist es umso bedauerlicher, dass bis dato keine Änderungen aufgenommen worden sind", so ZVG-Präsident Jürgen Mertz.

Im Rahmen der Überprüfung des MiLoG hatte der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) seinen Forderungen nach konkreten Maßnahmen hinsichtlich einer praxisgerechteren Ausgestaltung des Gesetzes mit einem Positionspapier und vielen Gesprächen mit der Politik noch einmal Nachdruck verliehen. Der ZVG kritisiert beispielsweise, dass für Familienmitglieder dieselben Vorgaben hinsichtlich der formalen Aufzeichnungspflichten gelten, wie bei normalen Arbeitnehmern. Dies sei praxisfern und den Familienbetrieben nicht vermittelbar. Auch der bürokratische Aufwand bei der Berechnung von Kost und Logis müsse verringert werden. Zudem fordert der ZVG Rechtssicherheit darüber, dass es sich bei der Auftragsgeberhaftung ausschließlich um die so genannte Generalunternehmerhaftung handelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Fax: (030) 200065-27

(sy)

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