Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Handy-Urteil: Informantenschutz gehört in die Strafprozessordnung / Lautenbach: „Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug“

(Bonn) - „Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind wir nicht zufrieden.“ Mit diesen Worten kommentierte DJV- Bundesvorsitzender Rolf Lautenbach am 12. März das sogenannte Handy-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug“, so Lautenbach weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte über zwei Fälle zu urteilen: über den einer „Stern“-Journalistin, die telefonisch Kontakt mit dem mutmaßlichen RAF-Terroristen Hans-Joachim Klein hatte, und über den von zwei Mitarbeitern des ZDF-Magazins „Frontal“ im Fall des untergetauchten Baulöwen Jürgen Schneider. In beiden Fällen waren die Verbindungsdaten der Journalisten-Telefone auf Anordnung der Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung herangezogen worden.

„Journalisten müssen die Möglichkeit haben, vertrauliche Gespräche mit ihren Informanten zu führen – auch per Telefon“, so DJV-Vorsitzender Lautenbach. „Jeder Informant wird es sich drei mal überlegen, ob er mit einem Journalisten telefoniert, wenn er befürchten muss, dass die Strafverfolger seine Handy-Nummer speichern.“ Deshalb sei nun der Gesetzgeber gefordert. „Der Informantenschutz gehört in die Strafprozessordnung. Der DJV wird sich in den nächsten Wochen bei seinen Gesprächen mit Berliner Politikern aktiv dafür einsetzen. Die berechtigten Interessen der Journalisten an ihrer uneingeschränkten Berufsausübung müssen endlich gesetzlich geregelt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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