Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Hartelt: Schnelle Hilfe für unwettergeschädigte Betriebe notwendig

(Mainz) - Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, bekräftigt seine Forderung an die Landesregierung, den durch die außergewöhnlichen Unwetter geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.

Starkregen mit Hagel und Überschwemmungen hatten Ende Mai insbesondere im vorderpfälzischen Gemüsebau zu massiven Schäden geführt. Bereits nach diesem Unwetter bezifferten sich die Schäden auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Die darauf folgenden, ergiebigen Niederschläge der vergangenen Tage verschärfen die Situation nun zusätzlich. Laut Hartelt steigt der Grundwasserpegel vor Ort und sorgt dafür, dass ein Abfluss der Wassermassen nicht mehr stattfindet. Wertvolle Gemüsekulturen verfaulen, an ein Umbrechen der Äcker mit einer anschließenden Neupflanzung sei derzeit nicht zu denken. Bereits gekaufte Jungpflanzen könnten nicht rechtzeitig aufs Feld gebracht werden und gingen ebenfalls kaputt.

Zusätzlich sei die Befahrbarkeit der Flächen nicht gegeben, wodurch in vielen Fällen keine Pflanzenschutzmaßnahmen mehr durchgeführt werden könnten. Dies sei bei der aktuellen Witterung fatal. Der BWV-Präsident spricht von dramatischen Auswirkungen für die Betriebe, die unverschuldet durch die Unwetter und deren Folgen in Not geraten sind.

Die Landesregierung müsse deshalb sehr zeitnah reagieren und die entstandenen Ausfälle ausgleichen, sonst sei es für manche Betriebe zu spät. Er appelliert an die Verantwortlichen kurzfristige, praktikable Maßnahmen auf den Weg zu bringen, wie es bereits in anderen Bundesländern geschehen sei. So habe Nordrhein-Westfalen den Landwirten schon finanzielle Unterstützung zugesagt und in Bayern sei ein umfangreiches Hilfspaket aufgelegt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

(cl)

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