Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Hartmannbund-Vorsitzender fordert klare Verhältnisse für die Folgeregelung des AiP im niedergelassenen Bereich

(Berlin) – „Nach der längst überfälligen Abschaffung des AiP zum 1. 10. 2004, für die der Hartmannbund lange gekämpft hat, ist nun die Selbstverwaltung gefragt, die Umwandlung der AiP-Verträge in der Vertragsarztpraxis schnellstens zu regeln“ – fordert Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, zum Handeln auf.

Damit Nachwuchsärzte, die das AiP in der niedergelassenen Praxis absolvieren, am 1. Oktober 2004 nicht vor dem Aus stehen, drängt der Hartmannbund-Vorsitzende zur schnellen Ausarbeitung einer verbindliche Regelung der Weiterbeschäftigung der AiP, sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch des Kooperationsrahmens. Die zusätzliche Finanzierung durch die GKV, wie sie für die Krankenhäuser gesetzlich vorgesehen ist, müsse auch für die Praxen der niedergelassenen Ärzte gelten.

Um die Planungssicherheit für die jungen Kollegen, aber auch für die Vertragsärzte, die die AiP fest in ihren Praxisbetrieb eingebunden haben, gewährleisten zu können, fordert der Hartmannbund die schnelle, verbindliche und unbürokratische Umwandlung der AiP-Verträge. Es sei nicht zumutbar, so Dr. Thomas, dass jeder einzelne ehemalige AiP als Weiterbildungsassistent zu genehmigen ist. Vielmehr sei hier die einmalige Genehmigung für die Umwandlung aller AiP-Stellen zielführend. „Der Berufseinstieg in die ärztliche Laufbahn ist durch die AiP-Abschaffung endlich wieder attraktiver geworden“, so Dr. Thomas. „Sorgen wir dafür, dass die jungen Kollegen, die momentan noch ihr AiP ableisten müssen, jetzt nicht zu kurz kommen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin Telefon: 030/2062080, Telefax: 030/20620829

NEWS TEILEN: