Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Hartz IV: Höhere Freibeträge für eine solide Altersvorsorge / vzbv: "Geltende Freibeträge sind Tropfen auf den heißen Stein" / Widersprüchliche Signale der Bundesregierung

(Berlin) - In der Debatte um Nachbesserungen bei Hartz IV fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Erhöhung der geltenden Grund- und Altersvorsorgefreibeträge. "Die jetzigen Freibeträge sind viel zu niedrig. Die daraus resultierende Rente ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein", so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim vzbv. "Die zu niedrigen Freibeträge nehmen den Verbrauchern Sicherheit und Motivation, eigenverantwortlich für das Alter vorzusorgen."

"Wenn der Sparer davon ausgehen muss, dass ihm das, was er auf die hohe Kante legt, in Krisenzeiten weggenommen wird, fehlt der Anreiz, für den Lebensabend vorzusorgen", so Manfred Westphal weiter. Der Ruf der Bundesregierung nach mehr Eigenverantwortung und Eigenvorsorge sei mit den Absenkung der Freibeträge vor zwei Jahren nicht vereinbar. Zum Januar 2001 wurde der Grundfreibetrag für Personen, die nach dem 1.1.1948 geboren wurden, von ursprünglich 520 Euro auf 200 Euro pro Lebensjahr herabgesetzt. Die hinzugefügten Anrechnungs- und Freibetragsregelungen durch Hartz IV bringen kaum Verbesserungen. Die Position, dass Altersvorsorgevermögen weitestgehend von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sein muss, wird auch durch das 15. Hauptgutachten der Monopolkommission unterstützt.

Der vzbv sieht in den widersprüchlichen Signalen der Bundesregierung einen wichtigen Grund für die allgemein vorherrschende Verunsicherung. "Du sollst konsumieren, zugleich für das Alter sparen und zudem damit einverstanden sein, wenn Deine Altersvorsorge in Krisenzeiten bis zu einem geringen Freibetrag aufgebraucht werden muss", so die verwirrende Botschaft. Dies führt nach Meinung des vzbv dazu, dass die langsam wachsende Motivation für eine zusätzliche Altersvorsorge konterkariert wird und Menschen aus Angst um Hartz IV das Geld lieber unter die Matratze legen. Daran könne niemandem ernsthaft gelegen sein. "Durch die Festlegung angemessener Freibeträge ließen sich die Streitpunkte um zusätzliche Freibeträge oder weitere Ausnahmeregelungen für besondere Anlageformen auf einen Schlag beseitigen", so Manfred Westphal. Auch soziale Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen unter den einzelnen Anlageprodukten würden durch einen solchen Schritt vermieden.

Verbraucherzentralen: Lebensversicherungen nicht überstürzt kündigen
Denjenigen, die überlegen, wie sie am besten für ihr Alter vorsorgen können, empfehlen die Verbraucherzentralen vor allem Riester-Produkte und die betriebliche Altersvorsorge zum Vermögensaufbau. "Diese Produkte sind von der Verwertung ausgenommen und allein wegen der erheblichen staatlichen Förderung hoch attraktiv", so die Verbraucherzentralen.

Die Verbraucherzentralen warnen zugleich vor einer vorschnellen Kündigung von Lebensversicherungen. Stattdessen sollten Betroffene zunächst gründlich abwägen, ob der individuelle Freibetrag überhaupt ausgeschöpft ist, ob die Verwertung des Vermögens möglicherweise als offensichtlich unwirtschaftlich einzustufen ist und ob der Versicherte tatsächlich auf die Verfügbarkeit des Kapitals bis zu seinem Renteneintritt verzichten kann und möchte. Zudem besteht eventuell die Möglichkeit, durch das Einsetzen einer neuen Vertragsklausel die Verwertung zumindest teilweise in Höhe des individuellen zusätzlichen Freibetrags von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr auszuschließen. Aber auch eine solche vertragliche Vereinbarung sollte keinesfalls übereilt oder vorsorglich getroffen werden, raten die Verbraucherzentralen.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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