Haus & Grund: Vermieter muss fĂŒr Hausfrieden sorgen können / Urteil: Rauchen in der eigenen Wohnung ja - BelĂ€stigung anderer Bewohner nein
(Berlin) -Der Vermieterverband Haus & Grund begrĂŒĂt das heutige Urteil des Landgerichts DĂŒsseldorf (Az. 21 S 240/13). Danach muss ein stark rauchender Mieter die Wohnung rĂ€umen, weil er durch das Rauchen die anderen Bewohner des Hauses massiv belĂ€stigt und diese BelĂ€stigung nicht abgestellt habe. "Vermieter mĂŒssen die Möglichkeit haben, in MehrparteienhĂ€usern den Hausfrieden zu wahren. Wenn sich ein Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen uneinsichtig zeigt, muss der Vermieter handeln und im Zweifel fristlos kĂŒndigen können", kommentierte Kai Warnecke, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer von Haus & Grund Deutschland, das Urteil. SelbstverstĂ€ndlich sei das Rauchen in der Wohnung grundsĂ€tzlich weiterhin erlaubt.
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(sy)
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