Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund prüft Klagen gegen Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein und Berlin / Eigentümer sehen verfassungswidrigen Eingriff - Gesetzesziel wird verfehlt

(Berlin) - Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland prüft derzeit Klagen gegen die in Berlin und Schleswig-Holstein geltenden Mietpreisbremsenverordnungen. "Mit der Mietpreisbremse greift der Staat in unverhältnismäßiger Weise in die Eigentumsrechte der privaten Vermieter ein. Hinzu kommt, dass die Mietpreisbremse die Situation auf lokal angespannten Wohnungsmärkten verschärfen statt entschärfen wird", erläuterte Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke heute in Berlin.

Der Verband hält die Ermächtigungsgrundlage des Bundes für verfassungswidrig und stützt sich dabei auf ein Gutachten von drei renommierten Juristen der Berliner Humboldt-Universität. "Wenn das Bundesgesetz verfassungswidrig ist, dann sind es auch die Landesverordnungen zur Mietpreisbremse. Wir sind daher zuversichtlich, dass wir mit diesen Klagen den schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte rückgängig machen können", unterstrich Warnecke.

Die Mietpreisbremse können die Länder für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt per Verordnung festlegen. Dadurch soll verhindert werden, dass Neuvertragsmieten mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. "Diese Deckelung führt dazu, dass zu einem unveränderten Preis mehr Wohnraum nachgefragt werden kann. Das zuvor bereits sehr begehrte Quartier wird somit noch begehrter. Doch sozial schwache Wohnungssuchende werden von dieser Deckelung nichts haben, sondern vor allem die zahlungskräftigen", warnte Hauptgeschäftsführer Warnecke.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Fax: (030) 20216-555

(cl)

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