Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

Haushaltsvergiftungen bei Kindern - was tun? / Wichtige Tipps zur ersten Hilfe

(Stuttgart) - Farbige Reinigungsmittel, Lampenöle oder giftige Beeren im Garten können gerade für Kleinkinder eine Gefahr für Vergiftungen darstellen, weil sie mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Darauf weist am heutigen Tag des Vergiftungsschutzes im Haushalt (20.3.2015) der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hin. Wolf Kümmel, Vizepräsident des Verbandes: "Junge Familien sollten auf solche Haushaltsvergiftungen vorbereitet sein. Denn schnelles Handeln ist wichtig. Als erstes muss die Giftnotrufzentrale angerufen werden. Den Fachleuten können die Eltern die Symptome schildern und bekommen dann Anweisung, was zu tun ist." In Baden-Württemberg ist die Giftnotrufzentrale unter der Rufnummer 0761/19240 rund um die Uhr zu erreichen.

In den meisten Fällen muss dem Kind nach Anweisung ein Entschäumer oder medizinische Kohle gegeben werden, weiß Apotheker Wolf Kümmel. "Diese beiden Notfallmedikamente gibt es in jeder Apotheke. Familien mit Kindern sollten das in einer Notfallbox oder in der Hausapotheke haben. Wichtig ist auch: Lassen Sie das Kind keine Milch oder Salzwasser trinken und bringen Sie es nicht zum Erbrechen. Diese Maßnahmen helfen nicht, sondern können im Einzelfall die Situation verschlimmern. Erlaubt sind stilles Wasser oder etwas Tee. Gegebenenfalls muss betroffene Haut oder das Auge mit viel klarem Wasser abgespült werden."

In Haushalten, in denen es Kinder gibt, sollten Eltern vorbeugend darauf achten, dass Putzmittel oder Medikamente möglichst nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Weitere Vorsichtsmaßnahmen sind laut Wolf Kümmel: "Füllen Sie giftige Flüssigkeiten nie in Marmeladengläser oder Trinkflaschen um. So kann eine Verwechslung durch Kinder vermieden werden. Giftige Pflanzen und Beeren sollten im Garten oder auf dem Balkon vermieden werden. Zumindest sollten sich Eltern jedoch genau merken, um welche Pflanzen es sich handelt, damit im Vergiftungsfall diese Auskunft gleich für die Helfer verfügbar ist."

Eine Vergiftung bei Kindern ist an verschiedenen Symptomen erkennbar, erklärt Wolf Kümmel: "Wenn Kinder Rötungen oder Reizungen im Mund und im Rachen haben, gekoppelt mit Schluckbeschwerden oder Magenschmerzen, dann ist Achtung geboten. Schmerzen und Schwellungen im Mund, Blasenbildung oder Atemnot können hinzukommen. Auch Verätzungen auf der Haut oder am Auge können auf einen Kontakt mit einer giftigen Substanz hinweisen. Viele Reinigungsmittel sind nicht an sich giftig. Es kommt aber zu Schaumbildung, wenn sie geschluckt werden." Sollte das Kind bereits bewusstlos sein, oder wenn es von sich aus erbrochen hat, sollten Eltern umgehend den Notarzt alarmieren. Bis zu seinem Eintreffen muss erste Hilfe geleistet werden. Wenn möglich, muss die geschluckte Substanz bereitgehalten werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart Telefon: (0711) 22334-0, Fax: (0711) 22334-97

(cl)

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