Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Heutige Anhörung zur EEG-Novelle im Bundestag: Kapferer: Ausschreibungsverfahren für Erneuerbare nicht durch zu viele Ausnahmen verwässern

(Berlin) - "Die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schritt hin zu wettbewerblichen Strukturen und mehr Kosteneffizienz im Bereich der Erneuerbaren Energien. Es ist ein geeigneter Ansatz, um den vereinbarten Zubaukorridor einzuhalten. Damit das Instrument wirklich greifen kann, brauchen wir ein einfaches, transparentes Auktions-Design mit klaren Regeln", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zur EEG-Novelle. "Die Politik darf nicht zulassen, dass das Auktions-Design durch überzogene Ausnahmen und Sonderregelungen verwässert wird. Wir brauchen einen Markt mit System und nicht länger ein System mit angehängtem Markt."

Kapferer setzte sich in der Anhörung dafür ein, dass innerhalb der Technologiesparten für alle Akteure die gleichen Marktbedingungen gelten: "Ein intensiverer und fairer Wettbewerb ohne Ausnahmen kommt allen Beteiligten zugute - am Ende auch den Stromkunden, da sie über die Umlagen die Kosten für die Energiewende tragen", so Kapferer. Ausnahmeregelungen würden zudem die Steuerungsfunktion der Auktionen für den Ausbau der Erneuerbaren schwächen.

Kapferer ging auch auf die Überlegung ein, die Vergütung für Wind an Land kurzfristig im Übergang zum Ausschreibungsmodell einmalig zu senken. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen das Fundament für Investitionssicherheit seien. Ein großer Teil der Projekte, die diese Übergangsregelung betrifft, seien bereits weit fortgeschritten. Es wurden hohe Investitionen getätigt. Die Spielregeln dürften nicht ständig neu definiert werden. Für diese Anlagen müsse der Vertrauensschutz gelten.

In der Debatte um den Ausbau der Erneuerbaren Energien dürfe auch die längst überfällige Synchronisation mit dem Netzausbau nicht aus dem Blickfeld geraten. "Solange allerdings nicht ausreichend Netzkilometer für den Transport des erzeugten Stroms vorhanden sind, sollte die Bundesregierung ihre Überlegungen konkretisieren, wie der Strom anderweitig sinnvoll genutzt werden kann", forderte Kapferer. Der BDEW hatte hierzu bereits Vorschläge eingebracht. Überschüssiger Strom sollte durch kurzfristig zuschaltbare Verbraucher, die sich vor Netzengpässen befinden, genutzt werden, anstatt die Erneuerbaren teuer abzuregeln. Die gegenwärtig im Regierungsentwurf enthaltene Regelung gehe bereits in die richtige Richtung, verschenke jedoch durch zu viele Einschränkungen unnötig Flexibilitätspotential. So sollten beispielsweise auch die Verteilnetzbetreiber einbezogen werden. "Wir setzen uns daher für eine Weiterentwicklung der Regelung für zuschaltbare Lasten ein", so Kapferer.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(dw)

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