Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Heutige Anhörung zur Vergabe von Wegenutzungsrechten im Bundestag: Kapferer: Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen diskriminierungsfrei und transparent regeln / BDEW: Energiewirtschaftlich geeignetster Bewerber sollte Zuschlag erhalten

(Berlin) - "Das Auswahlverfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten für den Bau und Betrieb von Energienetzen muss diskriminierungsfrei und transparent ausgestaltet werden. Wichtig ist, dass der aus energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten am besten geeignete Bewerber das Wegenutzungsrecht erhält", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute auf der Bundestags-Anhörung zum entsprechenden Gesetzentwurf. Das geplante Gesetz soll mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Konzessionen schaffen. Die Gemeinden vergeben Rechte zur Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen zum Bau und Betrieb von Strom- und Gasnetzen mittels eines Auswahlverfahrens für höchstens 20 Jahre an einen Betreiber von Energienetzen.

Das Gesetz müsse sowohl kommunalen als auch privatwirtschaftlichen Unternehmen die Chance bieten, Netze rechtssicher zu übernehmen, betonte Kapferer. Aus Sicht des BDEW biete der Gesetzentwurf insgesamt gleiche Chancen für alle Bewerber - unabhängig von Unternehmensgröße und Eigentümerstruktur. Es ermögliche eine transparente und diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Wettbewerbs um Gas- und Stromnetze.

Einige Regelungen in dem vorliegenden Entwurf können aus BDEW-Sicht jedoch zu einer Verzögerung und Überfrachtung des Auswahlverfahrens führen. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene Beschwerdemöglichkeit für Bewerber, die in einem laufenden Konzessionsvergabe-Verfahren die Chancengleichheit gefährdet sehen. Daraus können sich schon während des Auswahlprozesses Gerichtsverfahren ergeben. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen führen. Auch im Hinblick auf die angestrebte künftige Vertragsbeziehung mit der Gemeinde ist ein gerichtliches Verfahren zu diesem Zeitpunkt nicht förderlich. Der BDEW empfiehlt daher, dass mögliche Beschwerden und Einwände gesammelt werden und, falls nötig, ein Gericht nur am Ende des Konzessionsvergabeverfahrens tätig werden muss.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(dw)

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