Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Hildegard Müller zur Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes im Bundestag

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend in zweiter und dritter Lesung das Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Voraussichtlich am 10. Juli wird der Bundesrat das Gesetz verabschieden, so dass einige der Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten werden. Das Gesetz selbst tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Mit diesem grundsätzlich branchenübergreifenden Gesetz werden einzelne Maßnahmen zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie kurzfristig umgesetzt. Dies hatte das Bundeskabinett mit entsprechenden Eckpunkten am 11. Dezember 2014 beschlossen. Zur Verabschiedung im Bundestag erklärt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

"Wir unterstützen seit Jahren politische Initiativen zum Bürokratieabbau und werten die Verabschiedung im Bundestag daher grundsätzlich positiv. Von vielen der geplanten Vereinfachungen profitieren die Unternehmen der Energiewirtschaft in diesem Fall aber nicht, da sich die Maßnahmen nicht spezifisch auf die Energiebranche beziehen. Gerade der Energiebereich ist durch eine sehr hohe Regelungsdichte gekennzeichnet. Die aus den zahlreichen rechtlichen Vorgaben resultierenden Datenmeldungs-, Berichts- und Informationspflichten bedeuten für die Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand und eine zu starke Belastung. Insofern müssen weitere Schritte folgen, um Energieversorger von zu viel Bürokratie zu befreien. Wie im Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgesehen, muss das Ziel sein, in zwei Jahren ein Drittel und in drei Jahren die Hälfte der rund 500 bestehenden Meldepflichten der Energiewirtschaft abzubauen oder zu vereinfachen.

Im jetzt verabschiedeten Gesetz wird mit den vorgesehenen Vereinfachungen bestehender Berichtspflichten zum Biogas-Monitoring nur eine Meldepflicht für Energieversorger verbessert. Weitere konkrete Maßnahmen müssen daher folgen. Hierzu zählen unter anderem die erfreulicherweise im Eckpunktepapier vorgesehene technische Inbetriebnahme eines zentralen Registers (Marktstammdatenregister) sowie die im Spätsommer erwartete Novelle des Energiestatistikgesetzes. Hier arbeiten wir konstruktiv an der Umsetzung mit und werden laufend weitere Vorschläge unterbreiten."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Frank Brachvogel, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(wl)

NEWS TEILEN: