Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Hochschulgesetz verweigert Gleichwertigkeit dualer Qualifikationen

(Stuttgart) - ,,Das neue Landeshochschulgesetz verweigert den dualen Spitzenqualifikationen die Gleichwertigkeit und trägt damit zu einer anhaltenden Diskriminierung der Bildungswege über Haupt- und Realschule bei'', kritisierte Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert. So landeten deren Absolventen fast zwangsläufig in einer Ausbildungssackgasse.

Der Entwurf zum neuen Landeshochschulgesetz berücksichtige gleich eine ganze Reihe grundsätzlicher, für das Handwerk relevanter Aspekte nicht, heißt es in einem Schreiben des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) an Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert forderte eine bessere Verzahnung zwischen dualem Ausbildungssystem und der Hochschul- und Weiterbildung. Die Wettbewerbsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems hänge entscheidend von der Anschlussfähigkeit seiner Abschlüsse ab, betonte Hackert. Aus- und Weiterbildung müssten zeitlich und inhaltlich ineinander greifen. Außerdem müssten sowohl der Gesellenbrief als auch der Meisterbrief im Rahmen des Bildungssystems einen eigenen Stellenwert erhalten und eine Anschlussmöglichkeit im tertiären Bereich bieten. ,,Der Gesellenbrief könnte zum Fachhochschulstudium, der Meisterbrief zu einem uneingeschränkten Hochschulzugang berechtigen'', schlug Hackert vor. Darüber hinaus sollten duale Studiengänge die Hochschulausbildung mit der dualen Ausbildung verbinden. Mit dem Aufbau eines Systems zur Übertragung und Anrechnung von Qualifikationen könne die Durchlässigkeit gefördert und die Gleichwertigkeit zwischen allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung hergestellt werden.

Der Entwurf zum neuen Landeshochschulgesetz schreibe das bisherige Zugangsrecht fort, erklärte Hackert weiter. Dies ignoriere die Entwicklung des Hochschulrechts in anderen Bundesländern vollkommen. So habe Niedersachsen bereits seit längerem den uneingeschränkten und prüfungsfreien Hochschulzugang für Absolventen dualer Ausbildungsgänge mit qualifizierten Weiterbildungsabschlüssen, insbesondere der Meisterprüfung. Auch im Nachbarland Hessen werde eine entsprechende gesetzliche Regelung aktuell vorbereitet. Hackert: ,,Baden-Württemberg fällt damit im Vergleich hinter der modernen, das Bildungssystem integrativ verstehenden Entwicklung in anderen Bundesländern zurück.''

Weiter vermisst Hackert unter anderem die Verankerung des Technologie- und Innovationstransfers in den Weiterbildungsregelungen des Hochschulgesetzes: ,,Dieser Bereich scheint für die wissenschaftliche Weiterbildung nicht von Bedeutung zu sein.'' Diese Lücke müsse geschlossen werden, forderte Hackert. Damit der Innovationstransfer auf eine breitere Basis gestellt werden könne, solle der Weiterbildungszugang auch besonders qualifizierten Berufstätigen offen stehen. Außerdem regle das Gesetz nur die Kooperation von Hochschulen mit Einrichtungen aus dem akademischen Bereich. Der Handwerkstag vertrete die Auffassung, dass Hochschulen vielfältige Kooperationen mit unterschiedlichen Partnern eingehen sollten: ,,Als Wirtschaftsorganisation haben wir ein großes Interesse daran, stärker als in der Vergangenheit mit Hochschulen zusammenzuarbeiten.''

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: 0711/1657-401, Telefax: 0711/1657-444

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