Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Hochwasserschutzgesetz entbehrt jeder fachlichen Grundlage

(Mainz) - Das am gestrigen Abend (01. Juli) im Bundestag mit rot-grüner Mehrheit verabschiedete Hochwasserschutzgesetz sei unverhältnismäßig, an der Praxis vorbei und entbehre jeder fachlichen Grundlage, kommentierte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, die Situation.

Schindler hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach vehement gegen den Entwurf des geplanten Hochwasserschutzgesetzes ausgesprochen. Bundesumweltminister Trittin sei bis heute die fachliche Grundlage für seine Hochwasserschutzpläne schuldig geblieben, so Schindler. Darüber hinaus kritisierte Schindler den mit dem Gesetz einhergehenden Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der Landwirte scharf. Die vom Hochwasserschutzgesetz betroffenen Flächen würden wertlos und nahezu unverkäuflich. Dies bedeute einen Substanzverzehr für die betroffenen Betriebe und käme einer Enteignung gleich.

Nach dem gestern verabschiedeten Gesetzentwurf soll die Ackerbaubewirtschaftung nur unter bestimmten Auflagen, wie z. B. einer ganzjährigen Bodenbedeckung, einer konservierenden Bodenbearbeitung und dem eingeschränkten Einsatz von Düngemitteln- und Pflanzenschutzmitteln, zulässig sein. In erosionsgefährdeten Abflussbereichen solle der Ackerbau bis Ende 2012 vollständig eingestellt werden.

Gerade in Rheinland-Pfalz habe man in den vergangenen Jahren mit der Ausweisung von Poldergebieten wichtige Vorarbeit für den Hochwasserschutz geleistet. Diese Kompromissbereitschaft der Landwirte werden nun ad absurdum geführt, so Schindler. Der rheinland-pfälzische Hochwasserschutz werde mit dem verabschiedeten Gesetz um Jahre zurückgeworfen.

Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung habe sich in dieser Frage in den vergangenen Monaten vehement gegen den vorgelegten Entwurf ausgesprochen. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen für die Bundesländer geht der BWV davon aus, dass für dieses Gesetz Zustimmungspflicht im Bundesrat besteht. Schindler appelliert daher nun an die Bundesländer, dieses unsinnige Gesetz mit einem vorgesehenen Ackerbauverbot und weitreichenden Bewirtschaftungsauflagen im Bundesrat abzulehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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