Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Hochwasserschutzgesetz geht am Ziel vorbei / Ackerbauverbot bedeutet kalte Enteignung und Berufsverbot

(Bonn) - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat auf seiner Sitzung am 08. Juni in Bonn den Deutschen Bundestag aufgefordert, das geplante Ackerbauverbot im Gesetz für einen vorbeugenden Hochwasserschutz ersatzlos zu streichen. Ein Ackerbauverbot, das wissenschaftlich betrachtet nichts mit Hochwasserschutz zu tun habe, komme einer kalten Enteignung gleich und bedeute quasi ein Berufsverbot. Nach Schätzungen des DBV wird das von Bundesumweltministerin Jürgen Trittin vorgelegte Gesetz die Landwirtschaft auf über 900.000 Hektar Ackerflächen gefährden. Das geplante Verbot der ackerbaulichen Nutzung in Überschwemmungsgebieten wird Vermögens- und Ertragsverluste von annähernd 4 Milliarden Euro zur Folge haben.

Auch die zur Rechtfertigung angeführte Vermeidung von Erosion und von Schadstoffeinträgen entbehrt der fachlichen Grundlage. Maßnahmen des Erosions- und des Bodenschutzes lassen sich wirkungsvoll zum Beispiel über Agrarumweltprogramme umsetzen, die nicht im Hochwasserschutzgesetz aufgeführt sind. Auch der Bundesrat hat das von der Bundesregierung im Gesetz vorgeschlagene Ackerbauverbotsgesetz kritisiert und abgelehnt. Es scheint, als ob Minister Trittin eine Zweckentfremdung des Hochwasserschutzgesetzes zur Erfüllung lang gehegter Wünsche des Naturschutzes plant. Der Deutsche Bauernverband setzt nunmehr darauf, dass der Bundestag das sachgerechte Votum des Bundesrates unterstützt, nachdem über alle Fraktionen des Bundestages hinweg bereits heftigste Kritik an dem vorgesehenen Ackerbauverbot geübt wurde. Das geplante Berufsverbot für Landwirte an Gewässern muss gestoppt werden, fordert der DBV.

Das DBV-Präsidium betont ausdrücklich, dass eine Strategie für einen aktiven und vorbeugenden Hochwasserschutz angesichts der Elbe-Flutkatastrophe 2002 dringend erforderlich ist. Die deutschen Landwirte werden sich aktiv in einen verbesserten Hochwasserschutz einbringen. Der DBV unterstützt auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot der Ausdehnung der Bebauung in Überschwemmungsgebieten, sofern die Weiterentwicklung der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt ist. Es fehlen in dem Gesetzentwurf jedoch wichtige Maßnahmen für einen effektiven Hochwasserschutz. So wird etwa die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere Deichen gänzlich in den Hintergrund gedrängt. Zudem fehlen derzeit entscheidende Schritte zur Senkung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr. Der DBV fordert, für jeden versiegelten Quadratmeter ein Quadratmeter zu entsiegeln. Zur Abschwächung von Hochwasserereignissen ist es zudem sinnvoll, Hochwasserpolder mit geregeltem Zu- und Abfluss als effektives Mittel zur Kappung von Hochwasserspitzen anzulegen. Die ackerbauliche Nutzungsfähigkeit der Polder muss dabei weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben. Im Flutungsfall muss zudem der gesamte wirtschaftliche Schaden vom Ertragsverlust bis hin zu etwaigen Vermarktungsproblemen von Produkten aus Polderflächen ausgeglichen und entschädigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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