Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Höhere Kosten für Pflegebedürftige / Kommunen ziehen sich aus der Förderung ambulanter Pflegedienste zurück / bpa legt Gesetzentwurf zur Novellierung des Landespflege-Gesetzes vor

(Berlin) - Zum 1. Januar 2003 müssen Pflegebedürftige mit höheren Kosten für die Leistungen der Pflegedienste rechnen. Dies ist die Konsequenz des Rückzugs der Städte und Landkreise aus der Finanzierung der Investitionskosten für ambulante Pflegedienste im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Pflegedienste werden daher gezwungen sein, ab 1. Januar 2003 die bisher durch öffentliche Förderung finanzierten Kosten für Fahrzeuge oder die Anschaffung von medizinischen Geräten den Pflegebedürftigen direkt in Rechnung zu stellen. Hierdurch entstehen für den Pflegebedürftigen Mehrkosten, ohne das zusätzliche pflegerische Leistungen erbracht werden. Die Folge wird eine Zunahme der Pflegebedürftigen mit Sozialhilfeanspruch sein. Der bpa hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landespflegegesetzes vorgelegt. Danach kann eine Förderung der für den einzelnen Pflegebedürftigen anfallenden Investitionskosten weiter erfolgen.

Hintergrund
Bis 31.12.2002 werden Investitionskosten von Pflegediensten, wie Anschaffungskosten von Fahrzeugen oder Miete durch öffentliche Förderung mitfinanziert, wenn sie Leistungen der Pflegeversicherung erbringen. Grundlage ist das Landespflegegesetz. Zur Höhe der Förderung haben sich die Kommunalen Spitzenverbände und die Pflegeverbände auf Landesebene im Jahr 1997 verständigt. Diese Vereinbarung ist durch die Kommunalen Spitzenverbände zum 31.12.2002 gekündigt worden. Gespräche mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag führten zu keinem Ergebnis. Begründet wurde die Einstellung der Förderung unter anderem mit dem Landespflegegesetz, dass eine öffentliche Förderung derzeit nur bis 31.12.2002 vorsieht. Damit können sich die Landkreise und kreisfreien Städte aus einem wichtigen Leistungsbereich zurückziehen.

„Dies ist nicht zu akzeptieren,“ so Brigitte Gruchmann, Inhaberin eines Suckower Pflegedienstes und Vorstandsvorsitzende der Landesgruppe des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) „da die Städte und Landkreise verpflichtet sind, die Einsparungen aus der Einführung der Pflegeversicherung für Investitionskosten, wie Fahrzeuganschaffung, einzusetzen. Wir erwarten eine kurzfristige Regelung durch den neu gewählten Landtag, um eine zusätzliche Belastung von Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden können, zu vermeiden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60 Telefax: 030/308 788 89

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