Pressemitteilung | Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha)

Hörsysteme brauchen nicht immer eine ärztliche Verordnung

(Mainz) - Seit Jahren war es strittig, ob zur Versorgung schwerhöriger Menschen im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer eine ärztliche Verordnung zwingend notwendig sei. Im Bereich der ausschließlich privat durchgeführten Hörsystemversorgung war eine ärztliche Verordnung noch nie zwingend notwendig. Nun stellte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klar, dass eine ärztliche Verordnung nicht bei allen Versorgungen zu Lasten der GKV notwendig ist. Mit diesem Beschluss präzisierte der G-BA, wann eine fachärztliche Verordnung von Hörsystemen für die Kostenübernahme zu Lasten der GKV erforderlich ist. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der GKV für etwa 70 Millionen Versicherte. Nur wer erstmals ein Hörsystem braucht, muss vorher zum Arzt gehen. Nicht für alle weiteren Versorgungen ist dann ein Arztbesuch nötig. Der G-BA hat dazu abschließend festgelegt, in welchen Fällen erneut eine fachärztliche Diagnose Voraussetzung ist.

Das sind:
- Versorgungen für an Taubheit grenzend Schwerhörige (WHO4)
- Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren
- neu aufgetretener Tinnitus.

In allen nicht ausdrücklich genannten Fallkonstellationen hält der G-BA eine ärztliche Verordnung von Hörsystemen bei Folgeversorgungen medizinisch nicht zwingend für geboten. Die Folgeversorgung kann dann auch - sofern der Patient das wünscht - ausschließlich von Hörgeräteakustikern ohne ärztliche Verordnung vorgenommen werden. "Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, gerade bei Folgeversorgungen keine erneute ärztliche Behandlung vorzuschreiben. Schwerhörige Menschen sind nicht häufiger erkrankt als Normalhörende" erklärt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Die biha empfiehlt gleichwohl aus präventiven Gründen den regelmäßigen Besuch beim HNO-Arzt.

Hintergrund zum Hörgeräteakustiker-Handwerk
Mit 5.500 Hörakustiker-Betrieben und ca. 14.000 Hörakustikern versorgt das Hörgeräteakustiker-Handwerk ca. 2,5 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, digitalen Hörsystemen. Darüber hinaus bieten Hörakustiker einen passgenauen Gehörschutz sowie technische Hilfen für Gehörlose an.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) Ralf Struschka, Referent, Öffentlichkeitsarbeit Wallstr. 5, 55122 Mainz Telefon: (06131) 965600, Fax: (06131) 9656040

(sy)

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