Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Hoffnung auf ein neues Zuwanderungsgesetz / Bedenken des Deutschen Städtetages müssen nach dem Karlsruher Urteil berücksichtigt werden

(Berlin) - Nachdem das Zuwanderungsgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist, hofft der Deutsche Städtetag, dass sich die Parteien bald auf ein neues Gesetz einigen. „Wir unterstützen weiterhin das wichtige Ziel des Gesetzes, Zuwanderung zu steuern und Integration zu fördern. Bei einem neuen Zuwanderungsgesetz müssen aber auch die Bedenken des Städtetages berücksichtigt werden und die kommunalen Spitzenverbände im Bundestag angehört werden,“ sagte die amtierende Präsidentin des Deutschen Städtetages und Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth.

So sei insbesondere bessere Vorsorge dafür zu treffen, dass keine weitere Belastungen für die Kommunen bei den Sozialleistungen einträten. Die Abschaffung der Duldung beispielsweise dürfe nicht dazu führen, dass zahlreiche Ausländer, denen die Aussetzung der Abschiebung nur noch „bescheinigt“ werden solle, dann auf Sozialleistungen angewiesen seien, weil sie nicht arbeiten dürften, sagte Roth. Andererseits sei Vorsorge dafür zu treffen, dass die ohnehin langwierigen Anerkennungsverfahren nicht noch verlängert würden.

Vorrangig aber seien zum jetzigen Zeitpunkt Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse. Sie müssten auch für Altzuwanderer und EU-Bürger vorgesehen und von Bund und Ländern ausreichend finanziert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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