Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Hofmann: Bundesbank hätte kleine Banken von AnaCredit freistellen können

(Berlin) - Die Deutsche Bundesbank hat ihre Anordnung zur nationalen Umsetzung des von der Europäischen Zentralbank (EZB) per Verordnung vorgegebenen europäischen Kreditregisters (AnaCredit) in der vergangenen Woche gefasst. Demnach können 750 kleinere Banken mit Meldeerleichterungen rechnen. Diese Institute müssen im Bestandsgeschäft lediglich ein Fünftel der Attribute, im Kreditneugeschäft drei Zehntel melden.

Gerhard Hofmann, Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sagte dazu: "Die Bundesbank hat ihren Spielraum bei der Einführung von AnaCredit in Deutschland teilweise genutzt, was wir ausdrücklich begrüßen. Angesichts der ohnehin sehr hohen bürokratischen Belastungen kleiner und mittlerer Institute durch die Regulierung hätten wir uns aber noch deutlichere Erleichterungen gewünscht. Die Bundesbank kann kleine Institute vollständig von einer Meldung zu AnaCredit befreien." Die Bundesbank begründet den Verzicht auf eine vollständige Befreiung mit der Notwendigkeit, sonst selbst zukünftige EZB-Standards zur Nutzung von Kreditforderungen für die Besicherung geldpolitscher Operationen nicht mehr erfüllen zu können und ihre Analysemöglichkeiten aus geldpolitischer Sicht verbessern zu wollen. Alle übrigen Banken werden die Mindestanforderungen der EZB-Verordnung erfüllen müssen, wodurch die Einführung von AnaCredit bei den Banken hohe Kosten auslösen wird. "Leider fehlt für das Vorhaben weiterhin eine transparente und aussagefähige Nutzen-Kosten-Analyse. Führende Notenbanken der Welt wie das Federal Reserve System, die Bank of Japan oder die Bank of England benötigen derart granulare Daten über die Kreditvergaben nicht. Die Aussagen zum Nutzen seitens der EZB und der Bundesbank sind zu allgemein und überzeugen im internationalen Vergleich nicht", so Hofmann weiter.

Mit Blick auf den enormen Aufwand der Implementierung von AnaCredit unterstreicht der BVR nochmals seine Forderung, das vom Ausschuss für Finanzstabilität vorgeschlagene zusätzliche Melderegister für Wohnungsbaudarlehen an Privatpersonen zurückzustellen, bis die EZB diese Daten im Rahmen einer weiteren Ausbaustufe von AnaCredit erfasst. Zudem fordert der BVR zeitnah bisherige nationale Meldungen wie das Millionenkreditmeldewesen kompensierend einzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Hauptgeschäftsstelle Melanie Schmergal, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: (030) 20210, Fax: (030) 20211900

(cl)

NEWS TEILEN: