Hohe Anforderungen an Widerspruchsbelehrung / BGH setzt Maßstäbe und weist bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung auf einjährige Widerspruchsfrist hin
(Leipzig) - Wer einen Versicherungsantrag - zum Beispiel auf Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung - stellt, bekommt in der Regel nach einigen Tagen ein ganzes Paket schriftlicher Unterlagen. Dazu gehören der Versicherungsschein, die Allgemeinen Verbraucherinformationen und weitere Erläuterungen zum Vertrag. Darunter befindet sich auch die Belehrung über das 14-tägige Widerspruchsrecht. Da es sich dabei um ein wichtiges Verbraucherschutzrecht handelt, muss darauf aber in besonderer Weise aufmerksam gemacht werden, sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Vermutlich nicht nur in dem vom Bundesgerichtshof (BGH) jüngst zu entscheidenden Fall (AZ: IV ZR 58/03), sondern in weit mehr Fällen, genügen Form und Inhalt dieser Belehrung nicht den rechtlichen Anforderungen. Bezüglich der Form stellt das höchste Gericht fest, dass die Widerspruchsbelehrung nicht im Konvolut der übersandten Unterlagen untergehen darf. Mangelhaft ist es deshalb, wenn die Belehrung weder durch Farbe, Schriftart oder Größe noch durch Einrücken, Einrahmen oder in anderer Weise hervorgehoben wird. Ein Fettdruck der Belehrung allein genügt dann nicht, wenn dieser bei mit übersandten weiteren Unterlagen ebenfalls regelmäßig verwendet wird. Hinsichtlich des Inhalts ist es notwendig, dass in der Widerspruchsbelehrung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs - und nicht etwa der Eingang beim Versicherer - maßgeblich ist. Wurden diese Bedingungen vom Versicherer nicht eingehalten, wird die 14-tägige Widerspruchsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt.
In diesen Fällen sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass sich die Widerspruchsfrist verlängert. Sie erlischt dann erst ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Nach dem Urteil des BGH sind nach einem solchen Widerspruch sämtliche Zahlungen zuzüglich einer Nutzungsentschädigung an den Verbraucher zurückzuerstatten.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V.
Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig
Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826
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