Pressemitteilung | TÜV Verband e.V.

Hohe Zustimmung für die MPU in der Bevölkerung

(Berlin) - Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) genießt in der Bevölkerung einen sehr guten Ruf. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Meinungsumfrage des uzbonn, die heute der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Danach halten 79 Prozent der Befragten die MPU für sinnvoll, 73 Prozent vertreten die Meinung, dass die MPU der Verkehrssicherheit dient.

"Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dem Konzept der MPU, das die Verkehrsteilnehmer vor Risikofahrern schützt und gleichzeitig bei problematischen Fahrern eine Verhaltensänderung bewirken kann", erläuterte Gerhard Laub, Vorsitzender der VdTÜV-Kommission Fahreignung. "Damit ist die Behauptung widerlegt, die MPU leide unter mangelnder Akzeptanz und würde von einer Mehrheit in Frage gestellt."

Bei Frauen und jüngeren Fahrern besonders hohe Akzeptanz der MPU

Insgesamt ist die Zustimmung zur MPU bei Frauen etwas höher. So stimmten 83 Prozent der weiblichen und 75 Prozent der männlichen Befragten der Aussage zu, die MPU sei grundsätzlich sinnvoll. Betrachtet man die Altersstrukturen, ist die Zustimmung mit 83 Prozent in der Altersgruppe der 18 bis 29-Jährigen am höchsten. Bei den 30 bis 59-Jährigen beträgt die Zustimmung 78 Prozent - und 79 Prozent bei der Generation 60 Plus.

Auch finden die Anlässe, aus denen heraus eine MPU in Deutschland angeordnet wird, in der Bevölkerung große Zustimmung. So sind 97 Prozent der Meinung, dass eine MPU notwendig ist, wenn bei einem Autofahrer mehrfach Alkohol am Steuer festgestellt wurde, 92 Prozent befürworten die MPU auch dann, wenn ein Autofahrer einmalig stark alkoholisiert ist und 95 Prozent sind der Meinung, dass eine MPU nach Drogenkonsum notwendig ist. "In der Bevölkerung bestehen recht genaue Vorstellungen, wann eine Untersuchung der Fahreignung sinnvoll ist", erklärte der Verkehrspsychologe Laub. "Es gibt einen breiten Konsens, dass die Anlässe zu einer MPU in einem problematischen Verhalten liegen, mit dem sich der betroffene Autofahrer auseinandersetzen muss."

Alkohol am Steuer kein "Kavaliersdelikt"

Insgesamt befürworteten 62 Prozent der Befragten, dass jemandem, der alkoholisiert Auto fährt, in jedem Fall die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte. Einen Entzug "unter Berücksichtigung der Umstände" befürworten 36 Prozent. Dazu zählen eine hohe Alkoholmenge, Wiederholungsfälle, Verursachen von Unfällen, gefährliche Verstöße gegen die Verkehrsregeln oder der zusätzliche Konsum von Drogen. Nur 2 Prozent der Befragten lehnen einen Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol am Steuer grundsätzlich ab.

Auf die Frage, ob die Fahrerlaubnis nach dem Entzug und einer Sperrfrist wiedererteilt werden soll, war die große Mehrheit der Befragten der Meinung, dass dies an Bedingungen geknüpft sein soll. Insgesamt stimmten 88,8 Prozent der Befragten dafür, dass die betroffenen Autofahrer vor einer Wiedererteilung darauf hin untersucht werden sollten, ob sie ihr Verhalten tatsächlich geändert haben. Zustimmung (58 Prozent) findet auch die Forderung, die betroffenen Autofahrer müssten noch einmal die Führerscheinprüfung bestehen. "Voll und ganz" oder "eher" stimmen sogar 21 Prozent der Aussage zu, dass nach Alkoholfahrten die Fahrerlaubnis nie wieder erteilt werden soll. Nur 12 Prozent halten eine weitere Überprüfung vor der Wiedererteilung für nicht notwendig.

Mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist in Deutschland bereits seit 60 Jahren ein System etabliert, dass einerseits einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet und andererseits den betroffenen Autofahrern nach schwerwiegenden Auffälligkeiten die Möglichkeit eröffnet, wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) Johannes Näumann, Pressesprecher Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

(cl)

NEWS TEILEN: