Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Honorarverhandlungen / / Kalkulatorischer Arztlohn: KBV sieht deutlichen Nachholbedarf

(Berlin) - Die KBV will in den anstehenden Honorarverhandlungen für 2015 eine Anhebung des sogenannten kalkulatorischen Arztlohns thematisieren. Seit 2008 ist der kalkulatorische Arztlohn in Höhe eines Oberarztgehaltes von 105.000 Euro festgelegt. Mittlerweile wurden die Gehälter der Krankenhausärzte jedoch durch Tariferhöhungen deutlich angehoben. "Wenn man sich die Zahlen anschaut, könnte man einen Nachholbedarf von mittlerweile nahezu drei Milliarden Euro generieren", sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, in einem Interview mit den PraxisNachrichten.

Das durchschnittliche Jahresgehalt eines Oberarztes liege inzwischen bei etwa 133.000 Euro. "An dieser Honorarsteigerung haben die niedergelassenen Kollegen keinen Anteil genommen. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf, den wir auch einfordern werden. Dass das nicht in einem Schritt gelingen kann, ist klar", so Gassen. Der kalkulatorische Arztlohn ist die Berechnungsgrundlage der Vergütung, die ein Arzt erzielen soll, wenn er 51 Wochenstunden GKV-Patienten behandelt. Er orientiert sich am Jahresgehalt eines Oberarztes. Im Gegensatz zum kalkulatorischen Arztlohn wurde das Oberarztgehalt seit 2008 durch mehrere Tarifsteigerungen angepasst.

Weitere Punkte, die die KBV in die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen einbringen wird, sind steigende Praxiskosten sowie die Morbiditätsentwicklung der Bevölkerung. Wichtig ist der KBV auch, dass das Thema Einzelleistungen in den Verhandlungen zur Sprache kommt. "Im gedeckelten Gesamtbudget ohne Einzelleistungsvergütung ist auf Dauer die Versorgung so nicht mehr umzusetzen", sagte Gassen. Ziel der KBV ist eine angemessene Honorarsteigerung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.

Honorarverhandlungen für 2015 starten Mitte August

Die Honorarverhandlungen für die rund 150.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten für das Jahr 2015 starten Mitte August. In den Verhandlungen auf Bundesebene legen die KBV und der GKV-Spitzenverband die Höhe des Orientierungswertes fest, der maßgeblich den Preis ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen bestimmt. Außerdem werden für alle KV-Bereiche die krankheits- und altersbedingten Veränderungsraten berechnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Fax: (030) 4005-1093

(sy)

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