Hoppe: Auf Gesetz zu Patientenverfügungen vorerst verzichten
(Berlin) - Für eine offene und transparente Diskussion zu Fragen der Selbstbestimmung am Ende des menschlichen Lebens hat sich heute (10. März)Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe ausgesprochen. Bei jeder wie auch immer gearteten rechtlichen Regelung zu Patientenverfügungen sollte bedacht werden, dass das Sterben nicht normierbar ist und dass die individuelle Auseinandersetzung mit diesem bisher in unserer Gesellschaft weitgehend tabuisierten Thema wichtiger ist als eine gesetzliche Bestimmung, sagte Hoppe anlässlich der Debatte des Deutschen Bundestages zum Zwischenbericht Patientenverfügungen (BT-Drs. 15/3700) der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin. Nur durch die Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit könne der Besorgnis der Bevölkerung vor Übertherapie und damit auch Lebensverlängerung um jeden Preis einerseits und vorzeitiger Aufgabe medizinischer Bemühungen z.B. wegen Ressourcenverknappung andererseits begegnet werden. Wir empfehlen dringend, diese letzten Fragen des Lebens eingehend mit dem Arzt des Vertrauens zu besprechen auch deshalb, weil nur der informierte Patient sein Selbstbestimmungsrecht wirksam ausüben kann, so Hoppe.
Auch sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass es bei einem derart schwierigen Thema keine absolute Rechtssicherheit geben könne. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb zunächst darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts klarzustellen. Auf eine weitergehende Regelung zur Patientenverfügung sollte verzichtet werden, sagte der Ärztepräsident.
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