Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle

Hotelverband fordert mehr Transparenz bei Kreditkartentransaktionen

(Berlin) - Völlig überraschend ist die EU-Kommission in einer am 10. August 2001 veröffentlichten Entscheidung von ihrer bisherigen wettbewerbspolitischen Leitlinie gegenüber den Kreditkartenorganisationen abgerückt: Sie hat nicht nur das sogenannte „Diskriminierungsverbot hingenommen, sondern zugleich auch vorentschieden, Visa noch im Jahr 2001 einen Einheitspreis bei der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen innerhalb der Europäischen Union zu genehmigen (Interbankenentgelt).

Das sog. „Diskriminierungsverbot“ untersagt Händlern und Hoteliers, mit Bargeld zahlenden Kunden einen Preisnachlass zu gewähren oder Kreditkartenzahlern die Zusatzkosten weiter zu berechnen. Damit wird ein kostengerechtes Verhalten der Anbieter und Verbraucher unterbunden und ein Wettbewerb der Zahlungssysteme ausgehebelt. Die EU-Kommission verweist in ihrer Entscheidung auf Erfahrungen aus den Niederlanden und Schweden, wo das „Diskriminierungsverbot“ zwar bislang nicht galt, die Händler jedoch so wenig Gebrauch von ihrem Recht gemacht hätten, dass keine Wettbewerbsauswirkungen feststellbar seien.

Gravierender ist die Vorentscheidung der EU-Kommission, die Regeln von Visa zum länderübergreifenden Interbankenentgelt in der Europäischen Union zu akzeptieren. Damit wird langfristig ein für den Verbraucher vorteilhafter Wettbewerb der Herausgeber von Kreditkarten (und deren Bankinstituten) unterbunden. Als Kompromiss hat Visa zugestanden, das Interbankentgelt in einen variablen Anteil (auf 0,7 % bis zum Jahr 2007 sinkend) und einen festen Bestandteil (0,28 € je Kartenzahlung) aufzuspalten und zukünftig mehr Transparenz und Objektivität bei den Abwicklungsgebühren herzustellen.

„Die EU-Kommission will Visa offensichtlich Kredit geben,“ kommentiert Bernd Geyer, Geschäftsführender Vorstand des Hotelverbands Deutschland, diesen überraschenden Vertrauensvorschuss der europäischen Wettbewerbshüter für die Kreditkartenorganisation.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat sich in einer ersten schriftlichen Stellungnahme umgehend an EU-Wettbewerbskommissar Monti gewandt: „Es steht zu befürchten, dass sich langfristig die bestehenden Ungleichgewichte im Markt der bargeldlosen Zahlungssysteme weiter zu Lasten der mittelständischen Beherbergungsbetriebe in Deutschland verschieben werden.“

Das deutsche Bundeskartellamt hatte noch Anfang März diesen Jahres der von den Kreditinstituten beabsichtigten Einführung eines Interbankenentgeltes für Zahlungen mit der Euroscheckkarte ausdrücklich widersprochen. Die obersten deutschen Wettbewerbshüter hatten Interbankenentgelte grundsätzlich als problematisch eingestuft, da sie den Wettbewerb umgingen und auf eine undifferenzierte Belastung der Allgemeinheit hinausliefen.

Ohnehin sieht der Hotelverband Deutschland (IHA) bei der Entscheidung der EU-Kommission die Besonderheiten des deutschen Marktes nicht hinreichend gewürdigt. Denn das hier zu Lande stark verbreitete Elektronische Lastschriftverfahren - das Bezahlen mit der Euroscheckkarte und Unterschrift - ist aus Sicht des Hotelverbandes der beste Beleg dafür, dass ein wettbewerblich organisiertes, bargeldloses Zahlungssystem auch ohne die kartellmäßige Vorgabe eines Interbankenentgeltes effizient betrieben werden kann.

Wenn Transparenz und Objektivität die tragenden Fundamente des zukünftigen Visa-Abrechnungssystems sein sollen, mahnt der Hotelverband an, dass schon heute, gleichsam als vertrauensbildende Maßnahme, die Karten offen gelegt und die EU-weiten Regeln zum Interbankenentgelt nicht einfach zu „Geschäftsgeheimnissen“ deklariert werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland (IHA) e. V. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099690 Telefax: 030/590099680

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