Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD: Diskriminierung von Immobilienerben bleibt auch nach Kompromiss der Koalition / Teilerfolg für Verband: IVD-Vorschlag zum sachlichen Freibetrag von der Koalition umgesetzt / Deutliche Höherbelastung von Erben vermieteter Immobilien / Erben in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften werden gemeinsam genutzte Immobilie häufiger verkaufen müssen / Deutliche Höherbelastung von betrieblich genutzten Immobilien

(München) - Auch nach dem Kompromiss der Koalition zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Immobilienerben künftig deutlich schlechter behandelt als bisher. „Dies gilt insbesondere für Erben von vermieteten Immobilien, für Erben von Immobilien im Betriebsvermögen und für Erben von selbstgenutzten Wohnimmobilien in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften“, kritisiert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD Bundesverbandes.

IVD-Gesetzesvorschlag teilweise umgesetzt

„Wir freuen uns zugleich, dass die Koalition einen vom IVD Bundesverband erarbei-teten Vorschlag umgesetzt und für Ehepartner sowie teilweise auch für Kinder einen so genannten sachlichen Freibetrag eingeführt hat“, sagt Kießling. Der IVD hatte ei-nen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der vorsieht, dass für Erben von selbstgenutztem Wohneigentum ein sachlicher Freibetrag eingeführt wird, was bedeutet, dass das selbstgenutzte Wohneigentum unabhängig von der Höhe des Wertes steuerfrei ver-erbt werden kann. Dieser IVD-Vorschlag war von namhaften Steuerrechtlern wie et-wa dem renommierten Berliner Steuerexperten Hans-Joachim Beck unterstützt wor-den. Die Koalition hat diesen Vorschlag für Ehepartner umgesetzt, für erbende Kin-der ist sie dem Vorschlag teilweise gefolgt. Bei Kindern ist die Steuerfreiheit an die Bedingung geknüpft, dass nicht mehr als 200 Quadratmeter bewohnt werden und dass das Haus nicht innerhalb von zehn Jahren vermietet oder verkauft wird.


Drei Kritikpunkte an der Reform

Als wesentliche Mängel der jetzt verabschiedeten Reform kritisiert der IVD:

1. Durch die Änderung des Bewertungsgesetzes werden künftig alle Immobilien deutlich höher bewertet. Dies führt insbesondere für Erben von vermieteten Immobilien zu einer erheblich höheren Steuerbelastung. „Dar-an hat der jetzt erzielte Kompromiss nichts geändert“, sagt Kießling.

2. Auch Partner, die in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen woh-nen, werden erheblich schlechter gestellt. „Durch die an sich begrüßenswerten günstigeren Regelungen für Ehepartner wird die Ungleichbehandlung ehelicher und nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften noch massiv verstärkt“, so der IVD-Präsident. Dies entspreche nicht der modernen Lebenswirklichkeit. „Wohnen zwei Menschen schon seit Jahren oder Jahrzehnten ohne Trauschein zusammen, wird der erbende Partner das Haus oder die Wohnung künftig sehr viel häufiger verkaufen müssen, weil nur sehr vermögende Personen die stark gestiegene Erbschaftsteuer bezahlen können.“

3. Die neuen Vorteile bei der Vererbung von Betriebsvermögen gelten nicht, wenn das so genannte Verwaltungsvermögen mehr als 10 bzw. 50 Prozent eines Betriebes ausmacht. Als Verwaltungsvermögen gelten insbesondere vermietete Immobilien. „Dies ist eine nicht nachvollziehbare Diskriminie-rung der Immobilie, die zu erheblichen Mehrbelastungen für Erben von als Betriebsvermögen gehaltenen Immobilien führt“, so Kießling. Betroffen sind beispielsweise alle Immobilienerben, bei denen die Immobilien in der Rechtsform einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG gehalten werden. „Da dies eine häufig gewählte Rechtsform für Immobilien ist, sind zahlrei-che Erben davon betroffen“, bemängelt er.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

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