Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD Online Petition: Bereits 6.500 Unterschriften gegen das "Bestellerprinzip"

(Berlin) - Die Online-Petition des Immobilienverbandes IVD gegen das sogenannte "Bestellerprinzip" für Immobilienmakler erhält bundesweite Unterstützung: Bereits 6.500 Unterschriften aus ganz Deutschland konnte der Antrag für sich gewinnen. Der Bundesverband des IVD fordert darin die Bundesregierung auf, die Einführung des sogenannten "Bestellerprinzips" zu unterlassen. "Das ,Bestellerprinzip' in seiner aktuellen Formulierung im Gesetzentwurf ist kein echtes Bestellerprinzip, da de facto nur der Vermieter als Auftraggeber auftreten kann", begründet Jürgen Michael Schick, Vize-Präsident des IVD, die Petition. "Gemäß Koalitionsvertrag sollte es aber möglich sein, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter als Auftraggeber auftreten kann."

Die Bundesregierung wolle das Bestellerprinzip einführen, um speziell Mieter in angespannten Wohnungsmärkten finanziell zu entlasten. Die Maklercourtage solle von demjenigen gezahlt werden, der den Makler beauftrage, was im Regelfall der Vermieter sei. Das Justizministerium schätze die Entlastung der Mieter auf 571 Millionen Euro jährlich. "Dieser Betrag beruht auf nicht belegbaren Annahmen. Das Bestellerprinzip ist ein gravierender Eingriff in den Markt und steht dabei auf tönernen Füßen", mahnt Schick. "Verfassungsrechtlich ist der Gesetzentwurf höchst bedenklich und greift in die Berufs- und Vertragsfreiheit ein, wie ein Rechtsgutachten von dem renommierten Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen gezeigt hat."

Negative Konsequenzen für Mieter

Durch das Bestellerprinzip könne praktisch nur noch der Vermieter einen Makler beauftragen. Aufträge durch Wohnungssuchende wären nur noch theoretisch möglich. Vermittelt der Makler dem Wohnungssuchenden eine Wohnung, die er schon in seinem Auftragsbestand hat oder für die er vom Vermieter unabhängig von dem Suchauftrag des Mietinteressenten einen Auftrag erhält, kann er gemäß Gesetzentwurf von dem Mieter somit keine Provision verlangen. "In der Praxis bedeutet dies, dass der Makler, der von dem Mieter eine Provision verlangen will, dem Wohnungssuchenden keine Wohnung anbieten darf, die er bereits in seinem Bestand hat, sondern für diesen erst eine andere Wohnung suchen muss", erklärt Schick. Hinzu kommt, dass der Makler die Objekte, die der Mietinteressent nicht auswählt, einem anderen Mietinteressenten nicht mehr provisionspflichtig anbieten kann, da er sie ja nun in seinem Bestand hat. Die Objekte sind für die Suchaufträge "verbrannt". Auch vom Vermieter wird der Makler für die Vermittlung dieser Objekte in der Regel keine Provision mehr bekommen, weil er diesem gegenüber erklärt hat, er habe einen Interessenten, welcher ihn provisionspflichtig mit der Suche einer Wohnung beauftragt habe.

In letzter Konsequenz könne dies unter anderem zu einer Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen. Denn Arbeitnehmer, die beispielsweise aus beruflichen Gründen kurzfristig eine Wohnung in einer fremden Stadt suchen, sind auf die Unterstützung eines Maklers bei der Wohnungssuche angewiesen. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip könne der Makler jedoch nicht selbständig aktiv werden oder Wohnungen aus seinem Portfolio anbieten. Für jedes Angebot müsse er einen Auftrag vom Klienten erhalten, was die Zusammenarbeit erheblich erschwere. Wenn jedoch allein die Vermieter in Zukunft den Makler bestellten und für die Courtage aufkämen, könnten diese Zusatzkosten in Form höherer Mieten oder Abschlagszahlungen an den Mieter weitergereicht werden. "Dem sogenannten Grauen Markt sind damit Tür und Tor geöffnet, gerade in Märkten mit einer hohen Nachfrage", warnt Schick.

Nur mehr Neubau entlastet Mieter

Eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Mieter sei vielmehr nur durch Neubau möglich, durch den die Mieten in Ballungsräumen langfristig sinken würden. "Das Bestellerprinzip schafft keinen Wohnraum, sondern macht den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik", kommentiert Schick.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(sy)

NEWS TEILEN: