Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD: Teile der Mietnebenkosten von Steuer absetzbar / Lohnanteile werden von Finanzämtern erstmals anerkannt

(Berlin) – Mieter und Wohnungseigentümer können in diesem Jahr erstmals einen Teil der Betriebskosten ihrer Wohnung in ihrer Steuererklärung angeben und brauchen so weniger Einkommensteuer zu zahlen. Darauf macht der IVD Bundesverband in Berlin aufmerksam.

Grundlage für die Abzugsmöglichkeit eines Teils der Mietnebenkosten ist die Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG), die seit 2003 gilt. Damit hatte die Bundesregierung die Förderung von Beschäftigung vornehmen wollen. Im Ergebnis können Mieter ihren Anteil etwa an den Kosten des Hauswarts, der Hausreinigung etc. steuermindernd geltend machen.

Seit einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 3. November 2006 an die Obersten Finanzbehörden der Länder (GZ IV C 4 – S 2296B – 60/06) herrscht für Mieter und Wohnungseigentümer Klarheit. „Diese Neuregelung ist im Interesse aller Mieter und Eigentümer einer Wohnung, weil sie damit ohne größeren Zusatzaufwand und weitere Kosten ihre Steuerlast drücken können“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes, mit 6.000 Mitgliedsunternehmen der stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft.

Generell berücksichtigt das Finanzamt gemäß § 35 a EStG von allen haushaltsnahen Dienstleistungen ein Fünftel der Lohnkosten bis zu einer Höhe von 600 Euro pro Jahr. Bei der Abgabe ihrer Steuererklärung für das Jahr 2006 können Mieter erstmals auch die Berücksichtigung des Anteils der Löhne ihrer Mietnebenkosten beantragen, der ebenfalls zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen wird. Für Wohnungseigentümer kann sich zusätzlich noch die Möglichkeit ergeben, die Kosten für die Wohnungsverwaltung in ihrer Steuererklärung abzusetzen.

Um als Mieter die Steuerermäßigung zu nutzen, sollten sich diese an den Hausverwalter wenden. Dieser wird gegen Entgelt eine Bescheinigung nach den Vorgaben des BMF ausfertigen. Ob der Ausweis auch in der Nebenkostenabrechung – für die Mieter kostenlos – praktikabel ist, erscheint fraglich, da durch die Darstellung der abzugsfähigen Kostenanteile die Übersichtlichkeit und Prüfbarkeit der jährlichen Nebenkostenabrechnung verloren gehen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

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