Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD: Versicherungsreform macht Immobilien für Versicherungen attraktiver / Immobilienquote könnte sich in den nächsten Jahren verdoppeln / Konsequenzen aus der geplanten Reform des Versicherungs-vertragsrechtes / Private REITs als Alternative zu Aktien und langlaufenden Anleihen

(Berlin) – Immobilienanlagen, die derzeit bei deutschen Versicherungen nur etwa fünf Prozent des Anlagevermögens ausmachen, werden künftig erheblich an Bedeutung gewinnen. Das erwartet der Immobilienverband Deutschland (IVD) als Resultat aus den von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen im Zuge der anstehenden Reform des Versicherungsvertragsrechtes.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf, der Ende August im Kabinett beraten werden soll, müssen Versicherungen künftig alle zwei Jahre sämtliche Überschüsse und 50 Prozent der Bewertungsreserven den Versicherten gutschreiben. Damit sollen die Transparenz und die Rechtssicherheit erhöht werden. Verbraucherschützer bewerten die geplante Neuregelung positiv, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bewertet sie kritisch.

„Dies wird zu einer Neustrukturierung der Kapitalbestände bei Versicherungen führen“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. „Um die Schwankungsanfälligkeit der Anlagen zu reduzieren und um es bei Kursverlusten von Aktien und Anleihen nicht zu einer Unterdeckung kommen zu lassen, werden Versicherungen den Anteil von Aktien und auch von langfristigen Anleihen reduzieren. Um die in Aussicht gestellten Überschussbeteiligungen dennoch zu realisieren, werden Versicherer ihre derzeit viel zu niedrige Immobilienquote aufstocken müssen“, erwartet Schick.

Der IVD schätzt, dass die derzeitige Quote von etwa fünf Prozent auf Sicht der nächsten fünf Jahre auf 8 bis 10 Prozent steigen könnte. „Dies würde auch dem internationalen Trend entsprechen: Immobilien haben sich in den letzten Jahren bei institutionellen Investoren als eigenständige Assetklasse neben Aktien und Anleihen etabliert. Die derzeitigen Reformpläne beschleunigen nur eine Entwicklung, die ohnehin schon zu beobachten ist“, so Schick.

Die Reformpläne unterstreichen noch einmal, wie wichtig es ist, dass bei der geplanten Einführung von G-REITs auch Private REITs zugelassen werden. Der Zwang zur Börsennotierung von REITs wird von der Versicherungswirtschaft zu Recht abgelehnt. Denn viele Versicherer bevorzugen Immobilienanlagen, die sich relativ unabhängig vom Aktienmarkt entwickeln, was bei börsennotierten REITs naturgemäß nicht der Fall ist. Private REITs sind eine Alternative, um stabile Cash Flows zu generieren und die Volatilität zu reduzieren. „Wenn die Reform des Versicherungsvertragesrechtes so durchgeführt wird, wie im Referentenentwurf vorgesehen, werden Private REITs, aber auch andere direkte und indirekte Immobilienanlagen, so etwa Immobilien-Spezialfonds, erheblich an Bedeutung gewinnen“, so Schick.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 272756-0, Telefax: (030) 275726-49

(sk)

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