Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD begrüßt Empfehlung des Bundesratsausschuss, Gesetzentwurf zum "Bestellerprinzip" anzupassen / Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form geht an der Realität des Marktes vorbei / IVD fordert Anpassung des Entwurfs / "Bestellerprinzip" dennoch ungeeignet, den Markt zu entspannen

(Berlin) - Der Immobilienverband IVD begrüßt die Empfehlung des Bundesratsausschusses, den Gesetzentwurf zum "Bestellerprinzip" an den Marktalltag anzupassen. Konkret geht es dabei um folgende Situationen: Ein Wohnungsmakler hat Vermittlungsverträge mit mehreren Mietwohnungssuchenden geschlossen und holt aus diesem Grund den Auftrag vom Vermieter ein, eine Wohnung anzubieten. Oder aber: Ein Makler sucht eine Wohnung für einen Interessenten, der diese jedoch ablehnt - in der Folge biete der Makler die Wohnung einem anderen Interessenten an. "Nach dem aktuellen Gesetzentwurf hätte der Makler in beiden Fällen keinen Anspruch auf eine Provision - obwohl er die komplette Vermittlungsleistung erbringt", erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.

Dem Bundesratsausschuss zufolge sehe der Gesetzentwurf keine Regelung für den Fall vor, dass mehrere Wohnungssuchende mit ähnlichen Anforderungen zum Beispiel an die Größe und die Lage der Wohnung an einen Makler herantreten. "Ein Makler darf dem Gesetzentwurf zufolge von einem Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer Wohnung geht", sagt Kießling. "Insbesondere in Großstädten kommt dieser Fall aber sehr selten vor. Makler haben dort in der Regel viele Kunden mit ähnlichen Suchprofilen", so der Präsident weiter. Der Bundesratsausschuss weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf auch ein zweites Szenario ergeben kann, in dem der Makler für seine Leistung keine Provision fordern kann. Das sei dann der Fall, wenn ein Makler im Auftrag eines Interessenten tätig wird, dieser die angebotene Wohnung aber ablehnt. Kießling warnt: "Bietet der Makler die Wohnung dann einem anderen Interessenten an, ist der Wohnungssuchende nicht mehr der Auftraggeber und in der Folge nicht provisionspflichtig." Wie der Bundesratsausschuss informiert, führe dies dazu, dass ein Makler eine Wohnung, die er in seinem Portfolio hat, nicht anbieten könne - auch wenn sie perfekt zu den Anforderungen des Mieters passt. "Der Bundesratsausschuss bezeichnet diese Situation zu Recht als absurd. Das "Bestellerprinzip" in dieser Form hilft keinem Wohnungssuchenden", warnt Kießling.

Der IVD begrüßt den Vorschlag des Bundesratsausschusses, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass ein Makler in genannten Fällen einen neuen Auftrag vom konkreten Interessenten einholen kann. "Das "Bestellerprinzip" würde dann eher dem Alltag der Wohnungsvermittlung entsprechen. Unserer Ansicht nach ist es jedoch nach wie vor ungeeignet, um den Wohnungsmarkt in Deutschland zu entspannen."

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(sy)

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