Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD begrüßt Novelle des Investmentgesetzes / Zulassung von Maklern und anderen Gutachtern für Bewertung offener Fonds ein wichtiger Schritt / Reformvorschläge für offene Fonds gehen in die richtige Richtung / IVD begrüßt Einführung der neuen ÖPP-Fonds

(Berlin) - Der IVD Bundesverband begrüßt den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Novelle des Investmentgesetzes. Unter anderem enthält der Entwurf zahlreiche Reformvorschläge für die offenen Immobilienfonds.

Insbesondere wird das bisherige Bewertungsverfahren geändert. Künftig soll die „Bestellung von Zusammenschlüssen von Sachverständigen, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie erfolgen, der Bestellung von Sachverständigen gleich gestellt werden“, so sieht der Entwurf vor. „Es sollen also auch Maklerhäuser, Wirtschaftsprüfer und andere Bewerter zugelassen werden“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. Der IVD begrüßt dies als einen Schritt zu mehr Wettbewerb. „Dass das Monopol von wenigen auf die offenen Immobilienfonds spezialisierten Sachverständigen gebrochen wird, sorgt für mehr Konkurrenz und kommt letztlich den Anlegern der Fonds zugute“, so Schick.

Die bisherigen Ausschüsse, bestehend aus drei Gutachtern, die die Bewertung einer Immobilie vornehmen, sollen abgeschafft werden. Stattdessen werden künftig zwei voneinander unabhängige Gutachter die Immobilie begutachten. Sie müssen sich über den richtigen Verkehrswert einigen, ansonsten entscheidet ein dritter Gutachter. „Sinnvoll wäre es, ein Schiedsgericht zu bestellen, das bei größeren Abweichungen zwischen den Urteilen von zwei Gutachtern entscheidet“, schlägt Schick vor.

Positiv bewertet der IVD auch, dass die zu Recht häufig kritisierten „Einwertungsgewinne“ bei offenen Immobilienfonds bald der Vergangenheit angehören dürften, wenn der BMF-Entwurf Gesetz wird. „Es war niemals sachgerecht, dass eine Immobilie nur kurze Zeit, nachdem sie zu einem bestimmten Kaufpreis erworben wurde, mit einem zum Teil deutlich höheren Verkehrswert in die Bücher genommen wurde. Der Vorschlag des BMF, dass künftig in den ersten zwölf Monaten nach Erwerb einer Immobilie höchstens der Kaufpreis als Verkehrswert ausgewiesen werden darf ist eine pragmatische Lösung, die der Praxis von Einwertungsgewinnen einen Riegel vorschiebt.“

Ausdrücklich begrüßt der IVD auch die geplante Einführung von Infrastruktur-Fonds, so genannten ÖPP-Fonds. „Seit Jahren können Kommunen, Länder und der Bund ihren Aufgaben mit Blick auf die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur nicht mehr nachkommen. Viele Schulen, Autobahnen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen müssen dringend saniert werden. Die geplanten ÖPP-Fonds sind ein willkommenes Vehikel, um privates Kapital durch Private Public Partnerships zu mobilisieren“, so Schick.

Auch wenn es aus Sicht des IVD bei Einzelheiten des Entwurfes für die Novelle noch Korrekturbedarf gebe, so weise er insgesamt in die richtige Richtung. „Es ist zu hoffen, dass der Entwurf nun nicht zerredet wird“ , so Schick.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(bl)

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