Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD fordert: Wohngelderhöhung muss mindestens Wohnpreisinflation ausgleichen / Realer Wert des Wohngeldes seit 2001 um rund 10 Prozent gesunken

(Berlin) - Der IVD Bundesverband begrüßt die von Bundesminister Tiefensee angeregte Erhöhung des Wohngeldes. „Allerdings muss über die Erhöhung zumindest ein Ausgleich der Wohnpreisinflation sichergestellt werden. Insbesondere muss die drastische Preisteuerung der Betriebs- und Heizkosten ausgeglichen sein“, fordert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD, dem mit 6.000 Mitgliedern stärksten Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. „Ohne Berücksichtigung der Nebenkosten wäre die Anpassung nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Inflationsbedingt ist der reale Wert des Wohngeldes seit der letzten Wohngelderhöhung im Januar 2001 um gut zehn Prozent gesunken. „Um diese Wertminderung auszugleichen, ist eine Erhöhung im selben Rahmen unverzichtbar. Etwaige Mietanpassungen könnten somit ausgeglichen werden. Ohne eine entsprechende Erhöhung würden die betroffenen Mieter insgesamt wirtschaftlich schlechter gestellt und wären eventuell gezwungen, ihre angestammten Wohnquartiere zu verlassen“, erläutert Kießling.

Zum Jahresende 2006 erhielten in Deutschland rund 666.000 Haushalte aufgrund ihres geringen Einkommens Wohngeld als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zum selbstgenutzten Wohneigentum. Das entspricht rund 1,7 Prozent aller privaten Haushalte. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 91 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

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