Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD nimmt Bundesminister Maas und Gabriel beim Wort

(Berlin) - "Wir nehmen Sie beim Wort." So kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die jüngsten Äußerungen der Bundesminister Heiko Maas und Sigmar Gabriel. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hatte sich gegenüber der Presse gegen ein Bestellerprinzip beim Kauf von Immobilien ausgesprochen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie will sich nach seinem Papier "Gemeinsam für die Zukunft des Bauens" für die Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum einsetzen und die Erwerbsnebenkosten senken.

Zeitungen zitierten Bundesjustizminister Heiko Maas mit dem Satz: "Das Bestellerprinzip beim Kauf wird nicht kommen." Die Notwendigkeit für ein solches Prinzip sehe der Minister als nicht gegeben. "Herr Maas weiß, dass beim Wohnungskauf ganz andere Kriterien anzusetzen sind, als etwa bei Vermietungen. Der Wohnungskauf ist die größte Kaufentscheidung im Leben eines Menschen, häufig handelt es sich bei den Käufern um Familien mit Kindern. Sie sind auf die fachkundige Beratung und Sachkunde des Maklers angewiesen", sagt Schick. Es sei nicht zielführend, wenn per Gesetz der Verkäufer den Makler bezahlen solle. Denn dann würde der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müssen und könnte den Käufer kaum objektiv beraten. Eine professionelle und objektive Beratung durch den Makler als Fachmann für den Käufer diene aber dem Schutz und dem Interesse von Erwerbern.

Das Bestellerprinzip beim Kauf einer Wohnung ist nach Ansicht des IVD nicht angebracht. "Bei Kaufimmobilien handelt es sich um eine andere Situation als auf dem Mietwohnungsmarkt". Mieter wären schutzbedürftig, weil sie typischerweise gegenüber dem Vermieter der sozial Schwächere seien. Dem trage das BGB durch das soziale Mietrecht Rechnung. Der Käufer einer Wohnung wäre jedoch nicht schutzbedürftig, weil er im Verhältnis zum Verkäufer nicht der sozial Schwächere sei. "Wer ist vor wem zu schützen? Das junge Doppelverdiener-Ehepaar, das das Haus kauft, oder die ältere Dame, die es verkauft?"

Der IVD-Präsident betont, dass hinter der Provision eine entsprechende Leistung des Maklers stehe, die in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals leider nicht in Gänze erfasst werde. Der Makler sei von der ersten Minute - schon lange vor der Besichtigung - bis zur letzten Minute - der Unterzeichnung beim Notar - an dem Verkaufsprozess beteiligt. Der Immobilienmakler sei ein wichtiger Transaktionsmotor, der den Marktüberblick und die Fachkenntnisse habe, die für einen Immobilienerwerb wichtig seien. Die oftmals größte Investition im Leben einer Familie ohne Beratung vorzunehmen, wäre geradezu riskant. Einen Fehlkauf bereue man Jahrzehnte. Die Bezahlung für die Dienstleistungen des Maklers werde im Übrigen nur dann fällig, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen werde.

"Es gibt keine Pflicht, einen Makler einzuschalten. Es gibt aber gute Gründe das zu tun. In Deutschland wird jeder zweite Eigenheimkauf von einem qualifizierten Makler begleitet", so Schick.

In seinem Papier "Gemeinsam für die Zukunft des Bauens" fordert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Wohnungsbauoffensive und ein Ende der Preisspirale bei den Erwerbsnebenkosten. "Der Kostentreiber sind die Grunderwerbsteuern. Es kann nicht sein, dass die Länder die Grunderwerbsteuer von Jahr zu Jahr anheben und damit die Kaufnebenkosten erhöhen. Wir erwarten, dass Herr Gabriel seinen Ministerkollegen in den 13 SPD-regierten Bundesländern auf die Finger schaut. Denn in allen Ländern, die an der Grunderwerbsteuer gedreht haben, trägt die SPD Regierungsverantwortung", sagt der IVD-Präsident. Mit dieser derzeitigen Politik sei keiner Familie geholfen, die Eigentum erwerben will. Vielmehr müssten Erstkäufer von der Grunderwerbsteuer befreit werden, um Familien und Schwellenhaushalten den Übergang von der Miete zum Eigentum zu ermöglichen. Während die Provisionen in Deutschland über die Jahrzehnte unverändert geblieben seien, hätte sich die Grunderwerbsteuer oftmals mehr als verdreifacht.

Die Notwendigkeit der Senkung der Grunderwerbsteuer und der professionelle Beratungsbedarf für den Käufer bei einer Investitionsentscheidung wie dem Eigenheimerwerb kommen aus Sicht des IVD-Präsidenten auch bei einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zu kurz. Das Institut äußerte die Vermutung, dass die Einführung des Bestellerprinzips beim Kauf von Immobilien Käufer entlasten würde.

"Wenn der Makler die Provision ausschließlich vom Verkäufer verlangen darf, wird der Verkäufer diese Kosten auf den Immobilienpreis aufschlagen, soweit es der Markt zulässt. Das gilt jedenfalls in den Gebieten mit einem Nachfrageüberhang. In anderen Gebieten ist es bereits jetzt so, dass in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision trägt. Die Immobilienpreise würden steigen und der Käufer müsste in der Folge einen höheren Betrag an Grunderwerbsteuern bezahlen. Einziger Nutznießer ist der Staat, weil sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer auch noch um die Provision erhöhe", so Schick.

Für zu kurz gedacht hält der IVD die Auffassung, eine Provision, die auf den Kaufpreis hinzugerechnet werde, könne durch den Käufer mitfinanziert werden. Schon heute sei der Kaufpreis regelmäßig höher als der Beleihungswert, der für die Kreditvergabe einer Bank relevant sei. "Banken verleihen nicht dadurch mehr Geld, dass der Verkäufer die Provision auf den Kaufpreis hinzurechnet. Am Ende zahlt dann doch wieder der Käufer die Rechnung, nur dass er keine Beratung dafür erhalten hat". Das sei ein politischer Irrweg und völlig praxisfern, so der IVD.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(dw)

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