Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD rät: Haus im Frühjahr auf Schwachstellen untersuchen / Witterungsschäden am Dach möglich – Orkan Kyrill kann Ziegel gelockert haben

(Berlin) - Immobilienbesitzer sollten im Frühjahr ihr Haus gründlich auf Schwachstellen untersuchen. „Auch wenn der Winter in diesem Jahr sehr mild war, muss man immer mit Schäden durch Frost, Regen und Wind rechnen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD Bundesverbands. In diesem Jahr wird zudem der Orkan Kyrill vielen Dächern stark zugesetzt haben. „Der Sturm kann Ziegel gelockert haben, die herunterfallen und Menschen gefährden können“, so Schick. Der Orkan Kyrill hatte im Januar 2007 Teile Deutschlands mit Orkanböen zwischen 120 und 130 Kilometern in der Stunde überquert und dabei zum Teil schwere Schäden angerichtet.

Lose Ziegel können auf dem Dach verrutschen, so dass Lücken in der Deckung des Dachs entstehen. Dann können Regen und Tauwasser eindringen und die Wärmedämmung sowie die Innenverkleidung durchnässen. Wenn im Inneren des Hauses feuchte Stellen an den Decken zu sehen sind, hat die Dämmung wahrscheinlich Lecks. „Solche feuchten Stellen sind ein guter Nährboden für Schimmelpilze, die Allergien verursachen können“, sagt Schick. „Außerdem verschlechtert sich durch feuchte Stellen die Dämmung des Hauses, die Heizkosten steigen.“ Nur trockene Dämmstoffe halten die Wärme im Haus.

Gute Dämmung auch im Sommer wichtig

Eine gute Dämmung ist aber auch im Sommer wichtig, damit sich das Haus nicht zu sehr aufheizt. „Funktioniert die Dämmschicht in der warmen Jahreszeit nicht einwandfrei, kann sich das Haus wie eine Baracke erhitzen, und die Wohnqualität sinkt“, sagt Schick. Wer sich unsicher ist, ob sein Dach Schäden hat, sollte es von einem Dachhandwerker überprüfen lassen. „Auf diese Weise kann man sicher sein, Folgeschäden zu vermeiden – die Investition lohnt sich“, so Schick.

Lose Ziegel können darüber hinaus hohe finanzielle Kosten für den Hausbesitzer bedeuten, wenn sie herunterfallen und einen Menschen verletzen. „Jeder Hausbesitzer hat eine Verkehrssicherungspflicht – wenn er diese nicht beachtet und etwas passiert, kann er für die dadurch entstehenden Schäden haftbar gemacht werden“, sagt Immobilienexpertin Bettina Baumgarten, Rechtsanwältin in der Kanzlei „bethgeundpartner immobilienanwälte“ in Hannover.

Dachrinnen säubern

Auf dem Dach sollten außerdem die Regenrinnen gesäubert und von Laub, Zweigen und anderem Unrat befreit werden. „Ansonsten läuft das Wasser über und dringt in den Putz der Hauswand ein“, sagt Schick. Für das Säubern des Dachs empfiehlt er, auf Hochdruckreiniger zu verzichten. „Solche aggressiven Putzmethoden sind kontraproduktiv, da dabei Wasser in das Dach eindringen und die Unterspannbahn und die Dämmschichten zerstören kann“, sagt der Vizepräsident des IVD Bundesverbands.

In Einzelfällen lässt es die Rechtsprechung zu, die Kosten der Reinigung im Rahmen der Nebenkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen, wenn die Reinigung nach Höhe und Art der angrenzenden Bäume turnusartig erfolgen muss (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. April 2004, Az. VIII ZR 167/03). Erforderlich ist natürlich eine entsprechende vertragliche Regelung.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

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