Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD sieht Wohn-Riester weiterhin kritisch / Riestersparverträge dürfen zu 100 Prozent zur Bildung von Wohneigentum verwendet werden / Keine Förderung von vermieteten Wohnimmobilien / Kein vollwertiger Ausgleich für abgeschaffte Eigenheimzulage und degressive Abschreibung

(Berlin) - Der Immobilienverband IVD begrüßt die Absicht der Koalition, dass zur Bildung von Wohneigentum die volle Höhe des im Riester-Vertrag angesparten Kapitals verwendet werden darf, sieht aber weiterhin erhebliche Mängel. „Der Wohn-Riester ist ein Stück attraktiver geworden. Problematisch bleibt jedoch der Ausschluss vermieteter Wohnimmobilien. Auch stellt der Wohn-Riester nur einen unzureichenden Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage und die degressive Abschreibung dar“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD das Ergebnis der Klausurtagung von Union und SPD. Die Reform der Riester-Förderung soll bis zum Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die bisherige „Diskriminierung der Immobilie“ zu beseitigen, damit Bürger bei der geförderten Altersvorsorge eine Wahlfreiheit zwischen Geld-Rente und Eigenheim haben. Während die Streichung der Eigenheimzulage und der degressiven Abschreibung nur wenige Wochen nach der Wahl umgesetzt wurden, steht eine gesetzliche Verabschiedung des als Ausgleich geplanten „Wohn-Riester“ noch aus. „Der Wohn-Riester stellt in seiner gegenwärtigen Form keinen tatsächlichen finanziellen Ersatz für die gestrichenen Fördermaßnahmen dar. Wichtige Impulse für den Wohnungsneubau, sind daher nicht zu erwarten“, kritisiert Schick.

Kritik übt der IVD auch an der Beschränkung der Förderung auf selbstgenutztes Wohneigentum. „Wohneigentum ist eine der wichtigsten Säulen für die private Altersvorsorge in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob ein Bürger im Ruhestand durch den Erwerb eines Eigenheims die Miete einspart oder durch eine vermietete Immobilie seine gesetzliche Rente aufbessert“, betont Schick. Vermietete Wohnimmobilien in die Riester-Förderung einzubeziehen, sei daher nach Meinung des IVD dringend geboten.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

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