Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD übernimmt Vorsitz der BSI / Energieeffizientes Bauen und Sanieren klimapolitisch unverzichtbar / Kürzungen der Förderprogramme zur energetischen Sanierung und Stadtentwicklung falsches Signal / Änderung des Mietrechts notwendig, um Klimaschutzziele zu erreichen

(Berlin) - Der Immobilienverband IVD übernimmt zum 1. Juli turnusmäßig für ein Jahr den Vorsitz der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI). Er folgt damit auf den BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.. Die BSI vertritt bundesweit die Interessen von sieben Spitzenverbänden der Immobilienwirtschaft. Nahezu 50 Prozent aller Mietverhältnisse in Deutschland werden von den Mitgliedsverbänden der BSI betreut. "Die BSI ist Vertreter der Immobilienwirtschaft. Die wesentlichen immobilienpolitischen Fragestellungen sind Bestandteil der Arbeit der BSI. Von der Bundesregierung werden wir im kommenden Jahr die Umsetzung der Pläne aus dem Koalitionsvertrag einfordern", so Jens-Ulrich Kießling, neuer Vorsitzender der BSI und Präsident des Immobilienverbandes IVD. "Aus Sicht der BSI sind dies unter anderem die Themen energieeffizientes Bauen und Sanieren, Steuerrecht mit dem Bezug zur Immobilie, Förderung von Wohneigentum, Stadtentwicklungspolitik, Anpassung des Wohnungsbestandes an den demografischen Wandel der Bevölkerung sowie Änderung des Mietrechts. Im zweiten Jahr der schwarz-gelben Bundesregierung müssen die Pläne der Umsetzung dieser Themen nun konkreter werden", so Kießling.

Kürzung der Förderprogramme ist falsches Signal Der turnusgemäße Stabwechsel bei der BSI fällt mit der Ankündigung der Bundesregierung zur Umsetzung von Sparmaßnahmen zusammen. "Die Kürzung von Förderprogrammen mit eindeutig investivem Hintergrund, wie das bei der energetischen Sanierung oder auch bei der Stadtentwicklung der Fall ist, ist ein falsches Signal. Die BSI fordert die Fortsetzung der Förderprogramme zur CO2-Gebäudesanierung und zur Städtebauförderung auf dem bisherigen Niveau", so Kießling. Die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Politik würden ohne zusätzliche Anreize zur energetischen Sanierung nicht annähernd zu erfüllen sein", betonte Kießling. Falls es tatsächlich zu einer Kürzung der Förderprogramme komme, warne er vor den gesamtwirtschaftlichen Folgen. Die Kürzung von Programmen, die einen investiven Hintergrund haben, wirkten sich grundsätzlich gesamtwirtschaftlich negativ aus. "Zieht sich der Staat aus der Förderung schrittweise zurück, werden sich auch die Immobilieneigentümer bei der Sanierung von Immobilien zurückhalten", so Kießling.

Änderung des Mietrechts notwendig

Auch die Änderung des Mietrechts sei eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die energetische Sanierung von Wohnungen müsse erleichtert werden. Dazu zählt nach Auffassung der BSI die Anerkennung energetischer Sanierungsmaßnahmen als Modernisierung, die gesetzliche Verankerung der Duldungspflicht des Mieters zur Durchführung der Sanierung, der Ausschluss der Mietminderung während der Sanierung und die Erleichterung der formalen Erfordernisse zur Erhöhung der Miete nach erfolgter Sanierung. "Ziel der BSI ist es, die Kosten der energetischen Maßnahmen gerecht zwischen Mieter, Vermieter und Staat zu verteilen", so der neue Vorsitzende der BSI, Jens-Ulrich Kießling.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

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