Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD unterstützt Bundesratsinitiative zur Mietrechtsreform / Liberalisierung des Mietrechtes wäre logische Konsequenz aus dem Abbau von Steuervorteilen und Subventionen im Immobilienbereich / Unausgewogenes Wohnungsmietrecht führt zu Wohnungsknappheit und hohen Mieten / Von Liberalisierung würden auch Mieter profitieren

(Berlin) - Der Immobilienverband Deutschland (IVD) unterstützt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung zur Liberalisierung des Mietrechts. Ziel der Initiative ist die Einführung einheitlicher Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, die Verkürzung der so genannten Schonfrist für bereits gekündigte, säumige Mieter auf einen Monat sowie die Anhebung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 auf 30 Prozent.

„Es ist überfällig, das Mietrecht zu vereinfachen und die Rechtsstellung des Vermieters wieder zu verbessern – allein, um den Mietwohnungsneubau wieder attraktiver zu machen und dem großen Bedarf an energetischer Gebäudesanierung gerecht zu werden“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD. „Die vom IVD seit Jahren geforderte Liberalisierung und Entideologisierung des Mietrechts ist die logische Konsequenz aus dem Abbau von Steuervorteilen und Subventionen im Immobilienbereich.“

Insbesondere die Abschaffung der asymmetrischen Kündigungsfristen kann nach Auffassung des IVD mit dazu beitragen, die Ausgewogenheit im Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern wieder herzustellen. Für Mieter gilt derzeit eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, während für Vermieter längere Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten je nach Dauer des Mietverhältnisses gelten.

Die Kappungsgrenze – ob 20 oder 30 Prozent – wird den Marktbedingungen in keiner Weise gerecht. „Notwendig ist vielmehr eine grundsätzliche Liberalisierung des Mietrechts, wozu auch eine völlige Beseitigung von Kappungsgrenzen und ähnlichen Regulierungen gehört“, so Schick. Die Verkürzung der Schonfrist auf einen Monat sei für den Vermieter aus betriebswirtschaftlicher Sicht sehr zu begrüßen. „Denn damit würde der finanzielle Schaden, der ihm dadurch entsteht, dass er die Wohnung nicht räumen und somit nicht neu vermieten kann, minimiert.“

Derzeit scheuen viele potenzielle Vermieter davor zurück, in den Mietwohnungsbau zu investieren. „Das liegt unter anderem am unausgewogenen Wohnungsmietrecht. Die vorgesehenen Änderungen im Mietrecht würden das grundlegend ändern“, sagt Schick. Ein ausreichendes Wohnungsangebot aber wäre aber wiederum der Garant dafür, dass die Mieten auf moderatem Niveau bleiben. „So profitieren dann auch die Mieter von der Liberalisierung.“

Ein deutliches Zeichen für die Schieflage des deutschen Mietrechts ist die Zahl von über 300.000 Mietprozessen jährlich. „Um den Rechtsfrieden wieder herzustellen, wäre es das beste, das Mietrecht grundsätzlich zu entrümpeln und zu vereinfachen“, erläutert Schick. Die von Baden-Württemberg gestartete Bundesratsinitiative ist insoweit zu unterstützen – insgesamt ist sie aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 272756-0, Telefax: (030) 275726-49

(bl)

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