Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD verlangt von Bundesregierung umgehende Klarstellung zu Immobilienbesteuerung

(Berlin) – Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert die Bundesregierung auf, sofort und unmissverständlich Klarheit über die geplante Reform des § 23 EStG zu schaffen. Nach jüngsten Äußerungen aus Koalitionskreisen soll es nun doch keine Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Mietimmobilien nach einer Mindesthaltedauer von zehn Jahren geben.

„Natürlich begrüßen wir diese Entwicklung – Anleger brauchen jetzt aber definitiv Klarheit, welche Regelung gelten soll“, betont IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick. „Das ständige Hin und Her in der Debatte um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen erfordert jetzt unverzüglich eine offizielle Erklärung des Bundesfinanzministeriums.“ Nur so kann der drohende Investitions-Attentismus verhindert und Schaden für die Konjunktur abgewendet werden.

Die Diskussion um den § 23 EStG nimmt bereits seit Jahren einen chaotischen Verlauf. Zunächst wurde die Spekulationsfrist 1999 von zwei auf zehn Jahre verfünffacht, was die Immobilie gegenüber anderen Anlageklassen nach Meinung des IVD grob benachteiligt. Im Jahr 2003 wollte die damalige rot-grüne Regierung sie dann ganz abschaffen, um alle Veräußerungsgewinne zu besteuern, scheiterte jedoch am Veto von Bundesrat beziehungsweise Vermittlungsausschuss. Dennoch ließ der Gesetzgeber nicht locker. Im Koalitionsvertrag der großen Koalition war das Aus für die Spekulationsfrist zunächst für 2007 vereinbart worden. Anschließend hieß es, man werde sie erst im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 abschaffen.

„Niemand weiß mehr, was noch gilt“, so Schick. „Deshalb ist es kaum verwunderlich, dass Immobilieninvestoren ihr Geld lieber zusammenhalten als sich derartigen steuerrechtlichen Unsicherheiten auszusetzen.“

In den jüngsten Äußerungen aus Koalitionskreisen heißt es, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) habe sich mit den Finanzexperten der Koalition geeinigt, die Spekulationsfrist für Aktien und andere Wertpapiere entfallen zu lassen und alle Gewinne künftig mit einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent zu belegen. Für Immobilien hätten sich diese Pläne aber als nicht praktikabel erwiesen. „Darauf hatten wir bereits zum Jahreswechsel hingewiesen“, erklärt Schick. „Umso dringender ist jetzt aber eine verlässliche Klarstellung seitens der Bundesregierung notwendig.“

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 272756-0, Telefax: (030) 275726-49

(sk)

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