Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD warnt: Spareffekt durch Eigenleistung am Bau nicht überschätzen / Bei ungenauer Planung kann die „Muskelhypothek“ viel Zeit und Geld kosten

(Berlin) – Wer den Bau des eigenen Hauses plant, für den ist die Vorstellung verlockend, statt jahrelang Kapital anzusparen oder einen hohen Kredit aufzunehmen, lieber einige Monate selbst fest mit anzupacken und mit dieser „Muskelhypothek“ einem hohen Bankdarlehen zu entgehen.

Die einfache Rechnung vieler uninformierter Bauherren sieht so aus: Für ein neues Haus verlangen Banken in der Regel um die 20 Prozent Eigen-kapital. Kostet ein Haus also zum Beispiel 200.000 Euro, verlangt die Bank rund 40.000 Euro Eigenkapital. Wer das nicht hat, kann einen Teil oder sogar die gesamte Summe durch Eigenleistung ersetzen. Häufig erkennen Banken bis zu 15 Prozent der gesamten Baukosten als Eigenleistung an – das wären in diesem Fall 30.000 Euro. Statt 40.000 Euro müsste der Bauherr also nur noch 10.000 Euro Eigenkapital nachweisen, um einen Kredit von der Bank zu bekommen.

Einsparpotenzial liegt bei maximal zehn Prozent:

„Eine solche Rechnung geht allerdings nur selten auf“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes. „Bei der Kalkulation der Eigenleistung überschätzen sich die Bauherren meist gewaltig. Die „Eigenleistungsmodelle“, die erarbeitet werden, berücksichtigen weder die fachlichen noch die zeitlichen Möglichkeiten der Bauherren, sondern werden so gestaltet, dass die Gesamtfinanzierung nicht in Gefahr gerät“, warnt Schick. Nach Erfahrung des IVD Bundesverbandes können bei einem Neubau durch Eigenleistung maximal fünf bis zehn Prozent der Bausumme gespart werden. Oft ist es sogar wesentlich weniger. Denn der Anteil an Eigenleistung, der erbracht werden kann, richtet sich auch nach den handwerklichen Fähigkeiten derjenigen, die die Arbeit ausführen.

Zudem muss berücksichtigt werden, dass in Eigenregie durchgeführte Arbeiten in der Regel wesentlich länger dauern. „Das liegt nur zum Teil daran, dass der Laie für bestimmte Arbeiten etwas länger braucht als der Profi – solche Eigenleistungen werden in der Regel nach Feierabend und am Wochenende geleistet, während die Handwerker ihren ganzen Arbeitstag damit verbringen“, so Ludger Kaup, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken in Gütersloh.

Eigenleistung sollte keine Fachkenntnisse erfordern:

Sinnvoll als Eigenleistung erbracht werden können vor allem Arbeiten, zu denen keine umfassenden Fachkenntnisse erforderlich sind und die „nach und nach“ erledigt werden können, wie Malerarbeiten oder das Verlegen von Teppichböden, Parkett oder Laminat sowie praktisch alle Arbeiten an den Außenanlagen wie die Pflasterung der Einfahrt, die Einzäunung des Grundstücks oder das Anlegen des Gartens. „Bei einem Großteil aller Neubauten werden diese Arbeiten von den Bauherren selbst erledigt“, schätzt Kaup. Dabei ist die Quote auf dem Land regelmäßig wesentlich höher als bei Neubauten in der Stadt.

Problematisch ist es, wenn das Haus aufgrund sich verspätender Arbeiten nicht bezugsfertig wird. Dauert der Bau deutlich länger als mit einer Fachfirma, kann die Belastung durch Bereitstellungszinsen die Einsparungen wieder zunichte machen.

„Abzuraten ist aber auch von bestimmten Arbeiten, die auf den ersten Blick wenig kompliziert erscheinen, wo aber Gewerke auf andere Gewerke aufbauen. Dazu zählen unter anderem das Verlegen von Fliesen und der Einbau von Sanitäreinlagen“, sagt Kaup.

Gewährleistung kann verloren gehen:

Hintergrund ist, dass Eigenleistungen von der Gewährleistung ausgeschlossen sind, auch wenn sie vom Bauleiter abgenommen werden. „Die Baufirma haftet nicht für Fehler, die Bauherren bei der Eigenleistung machen.“ Bauherren sollten nur Eigenleistungen übernehmen, die sich genau von den Leistungen der Hausbaufirma abgrenzen lassen. Ist dies nicht möglich, besteht die Gefahr, dass auch für die vorangegangenen oder die nachfolgenden Gewerke die Gewährleistung verloren geht.

„So haftet derjenige, der in der Wohnung Fliesen verlegt, auch dafür, dass die Heizungsrohre in der Wand richtig verlegt und angeschlossen sind“, gibt Kaup ein Beispiel. Und wer Sanitäreinlagen einbaut, muss sicher sein können, dass die Wasserleitungen wie gewünscht funktionieren. Ein Laie kann dies jedoch gar nicht feststellen.

Nicht vergessen darf der Bauherr, bei seinen Helfern auf Arbeitsschutz und Sicherheit zu achten und diese ausreichend zu versichern. Empfehlenswert ist es auch, schriftlich festzulegen, wer was macht. Sonst ist Streit – etwa bei Mängeln – programmiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

NEWS TEILEN: