Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD warnt vor Verdoppelung der Grundsteuer / IVD gegen Einführung der „Grundsteuer C“ / Vorschläge der CDU bringen Mehrbelastung von Immobilieneigentümern von 2 bis 3 Mrd. Euro / „Fortgesetzte Abzocke von Immobilieneigentümern“

(Berlin) – Der Immobilienverband Deutschland (IVD) wendet sich scharf gegen den Vorschlag des CDU-Finanzexperten Otto Bernhardt, eine Grundsteuer C für „gewerblich genutzte Immobilien“ einzuführen. Nach dem CDU-Vorschlag müssten auf gewerblich genutzte Immobilien in Zukunft doppelt so hohe Steuersätze wie auf privat genutzte gezahlt werden.

Offenbar sind die Vorschläge schon sehr konkret, denn der CDU/CSU-Finanzexperte rechnete bereits die Steuermehreinnahmen vor, die bei Realisierung des Vorschlages generiert würden: Demnach würde die Einführung der Grundsteuer C eine Mehrbelastung von 2 bis 3 Mrd. Euro für Immobilieneigentümer mit sich bringen.

„Unklar ist, was mit dem Begriff ‚gewerblich genutzte Immobilien’ gemeint ist“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. In der Immobilienwirtschaft sind mit dem Begriff Gewerbeimmobilien alle Immobilien außer Wohnimmobilien gemeint, denkbar ist jedoch, dass damit auch Wohnimmobilien gemeint sind, soweit diese nicht von Privatpersonen selbst genutzt werden. In diesem Fall würden auch vermietete Eigentumswohnungen, Mietshäuser etc. unter diesen Begriff fallen und wären von der angedrohten Verdoppelung der Gewerbesteuer betroffen.

„Das Argument von Bernhardt, in anderen Ländern wie etwa den USA oder Großbritannien sei die Grundsteuer sehr viel höher, kann nicht überzeugen“, so Schick. „Dort herrscht ein ganz anderes Steuersystem mit wesentlich niedrigeren Einkommensteuersätzen. Auch die Körperschaftssteuer ist dort sehr viel niedriger. Man kann nicht einzelne Elemente, die eine höhere Steuerbelastung bedeuten, aus diesem Gesamtkontext herauslösen und als Argument für eine drastische Steuererhöhung in Deutschland missbrauchen.“

Die Grundsteuer ist eine Sonder-Vermögenssteuer für Immobilienbesitzer, die unabhängig von Erträgen erhoben wird. Der IVD fordert, dass diese Sondersteuer nicht erhöht, sondern – ebenso wie seinerzeit die Vermögenssteuer – abgeschafft wird. „Immobilien sind, anders als etwa Aktien, die einzige Assetklasse, auf die Substanzsteuern unabhängig von Erträgen oder Wertzuwächsen erhoben wird“, so kritisiert Schick.

Eine Verwirklichung des Vorschlages von Bernhardt würde einen Höhepunkt der „Abzocke von Immobilieneigentümern“ bedeuten, kritisiert Schick. „Es ist paradox, dass einerseits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgeschrieben wird, die bisherige ‚Diskriminierung der Immobilie’ müsse abgeschafft werden, damit Bürger künftig eine ‚echte Wahlfreiheit’ hätten, und andererseits nun eine Verdoppelung der Substanzbesteuerung gefordert wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(sk)

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