Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD warnt vor höherer Erbschaftsteuer / Immobilienbesitzer sollen Sonderopfer zur Entlastung von Unternehmenserben leisten / Verfassungsgerichtsurteil darf nicht übergangen werden

(Berlin) – Die Bundesregierung will noch im Juli einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorlegen. Nach der Sommerpause soll die Reform beraten werden und zum Jahresbeginn 2007 in Kraft treten. In Teilen der Immobilienwirtschaft regt sich dagegen Widerstand. Die bereits heute übermäßig stark belasteten Immobilienbesitzer dürften nicht zu weiteren Sonderopfern herangezogen werden, warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD).

„Union und SPD wollen nicht einmal die für den Dezember erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten“, kritisiert IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick. „In der Konsequenz kann dies nur bedeuten, dass die Erbschaftsteuer 2007 erneut nachgebessert werden muss.“

Laut den derzeitigen Reformplänen soll für die Vererbung von Betriebsvermögen eine günstigere Neuregelung geschaffen werden. Diese sieht vor, dass für Unternehmenserben die Steuerbelastung stufenweise reduziert beziehungsweise ganz erlassen wird, wenn sie den Betrieb weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten.
Diese Steuerentlastung sollen private Immobilienerben offenbar gegenfinanzieren. So sieht das Konzept der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform vor, dass der Steuerausfall für die Länder über im Erbfall höher zu bewertende Privat-Immobilien wieder herein geholt wird.

„Hier zeigt sich, wie großzügig Umverteilungspolitiker mit dem Eigentum anderer Leute umgehen“, erklärt Schick. „Manche Immobilienerben werden aufgrund der höheren Erbschaftsteuer wohl zu Notverkäufen gezwungen sein. Und ganz sicher sind sie nicht in der komfortablen finanziellen Situation, um die arbeitsmarktpolitischen Probleme von Bund und Ländern zu lösen.“

Der Bundesfinanzhof hatte vor vier Jahren die Verfassungsrichter angerufen, weil er die niedrigere Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen gegenüber Geldvermögen bei der Erbschaft als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ansieht. Unklar ist vor diesem Hintergrund allerdings, warum das Verfassungsgericht eine Höherbewertung bei privaten Immobilien vorschreiben sollte, um zugleich eine extreme Besserstellung von Betriebsvermögen zu akzeptieren. „Da dies unwahrscheinlich ist, wird die von der großen Koalition zurzeit geplante Erbschaftsteuerreform im Zweifel erneut verfassungsrechtlich überprüft werden“, erläutert Schick. „Bund und Länder wären besser beraten, das Verfassungsgerichtsurteil abzuwarten, statt derartige Schnellschüsse zu produzieren“.

Nach Auffassung des IVD ist es ohnehin noch nicht ausgemacht, dass das Bundesverfassungsgericht tatsächlich eine nennenswerte Höherbewertung von Immobilienvermögen vorsehen wird. In der Begründung des derzeit gültigen Erbschaftsteuerrechts hatte der Gesetzgeber unter Hinweis auf Bewertungsrisiken, Mieterschutzbestimmungen und öffentlich-rechtliche Auflagen, Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand sowie begrenzte Nutzungsfähigkeit einen deutlichen Bewertungsabschlag gegenüber Kapitalvermögen gerechtfertigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb 1995 in einer früheren Entscheidung auch nicht die unterschiedliche Besteuerung von Kapitalvermögen und Immobilien als solche für verfassungswidrig erklärt, sondern lediglich das damalige Ausmaß der unterschiedlichen Bewertung. Nach entsprechenden Gesetzesänderungen stieg dann das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer bereits 1996 um 40 Prozent.

Als genauso unakzeptabel bezeichnete Schick jüngste Äußerungen der SPD, höhere Erbschaftssteuern auf Immobilien zur Finanzierung von Sozialbeiträgen und Gratiskindergärten heranzuziehen. „Das private Immobilienvermögen ist nicht der Steinbruch staatlicher Steuereintreiberei“, so Schick. Der IVD werde sich – wie etwa auch bei der geplanten Veräußerungsgewinnbesteuerung oder der Besteuerung von Mieteinkünften zur Finanzierung des Gesundheitssystems – weiterhin vehement gegen immer höhere Belastungen wehren.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 272756-0, Telefax: (030) 275726-49

(sk)

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