Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD zum Koalitionsvertrag: Immobilienpolitik erhält größeres Gewicht / Präzisierungsbedarf in Einzelpunkten / Zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen erforderlich

(Berlin) - Der Immobilienverband IVD begrüßt den Koalitionsvertrag von Union und FDP als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Immobilienpolitik erhalte in der neuen Bundesregierung ein größeres Gewicht. Der IVD begrüßt das Bekenntnis zu einer höheren Wohneigentumsquote. "Wir erwarten von der neuen Regierung, dass konkrete Maßnahmen dazu zügig umgesetzt werden", erklärt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. Die Abschaffung der nachgelagerten Besteuerung bei der Eigenheimrente wäre dabei ein wichtiger Bestandteil. Der IVD begrüßt den neuen Stellenwert des Wohneigentums, der auch bei den Hartz-IV-Regelungen deutlich werde, wenn es heiße, dass die selbstgenutzte Immobilie im Zusammenhang mit dem sogenannten "Schonvermögen" umfassend geschützt werden solle. Als ein weiteres Instrument, um die Wohneigentumsquote zu erhöhen, schlägt der IVD in seinem Steuerpapier vor, beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer abzusehen. Der IVD fordert von der neuen Bundesregierung eine insgesamt ausreichende und effektive Förderung des selbst genutzten Wohneigentums.

Mietrecht
Als besonders positiv wertet der IVD, dass die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung von Gebäuden zum gemeinsamen Vorteil von Mietern und Vermietern gesenkt werden sollen und Baumaßnahmen im Mietwohnungsbereich zu diesem Zweck zu dulden sind und nicht zur Mietminderung berechtigen sollen. Der IVD hat dazu in der Vergangenheit einen eigenen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt. "Eine faire Lastenverteilung wird dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu verwirklichen", so Kießling. Befürwortet wird zudem, dass das Mietrecht ausgewogener werden soll und dem Mietnomadentum begegnet werden soll. "Momentan dauert es bis zu 18 Monate, bis ein säumiger Mieter die Wohnung räumt", so Kießling. Weitere Mietrechtsaspekte des Koalitionsvertrags betreffen die momentan noch asymmetrischen Kündigungszeiten und staatliche Transferleistungen für die Miete. "Wir begrüßen, dass die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter vereinheitlicht werden sollen." Auch das Thema Transferleistungen wird vom IVD positiv aufgenommen: "Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich beim Vermieter ankommen." Momentan sei dies nicht immer der Fall, die Transferleistungen würden zum Teil zweckentfremdet. Die Koalition will dies unterbinden. "Auf welchem Wege dies geschehen soll, ist allerdings offen", sagt Kießling. Ob es eine Rückkehr zu alten Modellen gebe, bei dem die staatliche Unterstützung zur Miete generell an den Vermieter und nicht zunächst an den Mieter transferiert werde, gehe aus dem Koalitionspapier nicht hervor.

Wohnungsbauförderung
Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass insbesondere in den Ballungszentren zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich ist. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung die degressive AfA für den Mietwohnungsneubau einführt, auch wenn ein solcher Passus im Koalitionsvertrag fehlt", so Kießling. "Eine Regelung mit vier Prozent in den ersten acht Jahren wäre eine vernünftige Lösung, die Fehlallokationen vermeidet." Allerdings will die Koalition erst bis zur Mitte der Legislaturperiode entscheiden, ob der Bund den Ländern nach dem Jahr 2013 weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt. Auf europäischer Ebene lehne die Koalition eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln der EU ab.

Der Bereich der Wohnungsbauförderung, zu der der Immobilienverband IVD auch die Sanierung bestehender Wohnungen zählt, wird vom IVD als ergänzungsbedürftig angesehen. Hier seien wichtige Punkte ausgeklammert worden, beispielsweise die zuletzt in den Koalitionsgesprächen noch diskutierte Streichung beziehungsweise Aussetzung der steuerlichen Sonderregelung zum anschaffungsnahen Aufwand. "Wir schlagen als kurzfristig umsetzbare Maßnahme vor, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu streichen, damit Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen wieder zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gerechnet werden können", so Kießling. Diese Maßnahme sei notwendig, um Investitionen, insbesondere energetischer Art, in Bestandsimmobilien zu erleichtern. "Eine Streichung oder Aussetzung kann sofort vollzogen werden." Dies gebe wichtige Anreize für private Kapitalanleger, Immobilien zu erwerben und anschließend energetisch zu sanieren.

Als einen sinnvollen Beitrag zum Verbraucherschutz wertet der IVD die Regelung, wonach der Schutz von Darlehensnehmern, die ihr Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedienen, gestärkt werden soll. Eine Abtretung der Darlehensforderung soll zukünftig nur bei Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein.

Fazit
Das Fazit des IVD zum Koalitionspapier fällt insgesamt positiv aus. "Trotz einzelner kritischer Aspekte deuten sich grundsätzlich verlässlichere Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft an", resümiert IVD-Präsident Kießling. Der IVD begrüßt, dass rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen vermieden werden sollen, welche die Bürger belasten. "Die Politik muss gerade im Immobilienbereich für langfristige Planungssicherheit sorgen. Wir werten den Koalitionsvertrag als ein klares Bekenntnis dazu."

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(mk)

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