Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Illegale Pflege mit Todesfolge / bpa fordert: „Endlich stärkere Sanktionierung osteuropäischer Hilfskräfte in Pflegehaushalten!“

(Berlin) - „92-jähriger stirbt nach Misshandlung.“ So titelte jetzt die Frankfurter Rundschau und berichtete über schwerwiegende Pflegefehler an einem Mann aus Mittelhessen, die diesem durch eine illegal beschäftige Hilfskraft aus Polen zugefügt worden seien. Angehörige hätten die grundpflegerische Versorgung ihres Vaters durch einen ambulanten Dienst gekündigt, hieß es in dem Bericht, und mit den von der Pflegekasse ausgezahlten Geldleistungsbeträgen sei eine illegale polnische Hilfskraft über eine Vermittlungsagentur angeheuert worden. Anstelle der „billigen und liebevollen Rund-um-die-Uhr-Versorgung“, wie sie auch unzählige Kleinanzeigen und Internetseiten versprechen, habe allerdings eine fachlich unqualifizierte polnische Hausfrau die illegale Billigpflege übernommen. Das Resultat dieser Sparwut seien schwerste Misshandlungen mit Todesfolge.

„Sie haben zumeist keinerlei Ausbildung, sprechen allenfalls gebrochen deutsch und sind konkurrenzlos billig“, nennt Jochen Rindfleisch-Jantzon, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa) in Hessen, die Hauptmerkmale der rund 100.000 illegalen Pflegekräfte in deutschen Haushalten. Dass dadurch massenhaft reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verloren gehen und systematisch Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug begangen wird, trete angesichts des nun bekannt gewordenen Misshandlungsfalls in Mittelhessen schon fast in den Hintergrund.

Rindfleisch-Jantzon: „Der tragische Tod dieses Mannes zeigt deutlich, dass die Gesundheit der Betroffenen auf dem Spiel steht! In diesem extremen Fall kamen wohl auch Alkoholabhängigkeit, Vereinsamung und Überforderung hinzu.
In viel häufigeren Fällen aber führt allein das Fehlen von pflege-fachlichem Wissen zu schmerzhaften Druckgeschwüren, dem Verlust von Kompetenzen des Pflegebedürftigen und ausgeprägter Abhängigkeit.“

Die Pflegekassen zahlten die Geldleistungsbeträge ohne jede Prüfung der rechtmäßigen Verwendung aus, klagt Rindfleisch-Jantzon einen Kernbereich des Missbrauchs an. Bei professionellen Einrichtungen sei die gesetzliche Prüfdichte durch den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht äußerst engmaschig. „Hingegen herrscht bei Pflegegeldbeziehern ein schwarzes Loch, in dem sich professionelle Schleuserbanden tummeln.“ Deshalb die Forderung des hessischen bpa-Vorsitzenden: „Wer Geldleistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, muss auch nachweisen, dass er sie ordnungsgemäß verwendet. Zudem müssen die Zollbehörden personell so ausgestattet werden, dass sie nicht nur in der Bauwirtschaft, sondern auch in Pflegehaushalten erfolgreich sein können, wo es um Leib und Leben von Menschen geht.“

Der bpa begrüßt, dass sich nun auch die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger gegen die Duldung von Schwarzarbeit in der Pflege ausgesprochen hat und gesetzliche Regelungen anstoßen wird. Über die Förderung eines Niedriglohnsektors soll der ‚Jobmotor Pflege’ angekurbelt werden. Mit seinem politi-schen Positionspapier, im Internet unter http://www.bpa.de (Positionen) abrufbar, hat der bpa hierzu die Handlungsgrundlage geschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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