Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Immobilienblasen entstehen nicht durch Vergabe von Krediten an Verbraucher

(Berlin) - Das Bundesministerium für Finanzen will mit dem Aufsichtsrechtergänzungsgesetz (FinErg Wohn) Risiken aus den Wohnimmobilienmärkten begegnen, um im Krisenfall die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Gesetzesentwurf kritisch.

Der vzbv stellt in Frage, dass das Kernproblem die Immobilienkreditvergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Vielmehr sieht der vzbv das Hauptrisiko darin, dass Immobilien, insbesondere in den Ballungszentren, als Investitionsobjekte gelten und nicht selten zu Spekulationsobjekten werden.

Nach Ansicht des vzbv reichen die bisherigen Bestimmungen zur Kreditvergabe aus, um dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern zu begegnen. Einige der Maßnahmen im vorliegenden Gesetzesentwurf könnten das Risiko einer Insolvenz für Verbraucher sogar erhöhen. Beispielsweise verhindern fixe Vorgaben zur Laufzeit von Darlehen, dass die Institute im Fall eines individuellen Engpasses Raten noch anpassen oder zeitweise stunden können.

Flexibilität bei der Rückzahlung schützt vor Zahlungsunfähigkeit

Der vzbv fordert deshalb, die Laufzeitregelung so anzupassen, dass Möglichkeiten zur Stundung, Ratenreduzierung oder Umschuldung nicht beeinträchtigt werden. Anschlussfinanzierungen sollten grundsätzlich und nicht nur optional, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, von starren Laufzeitregelungen ausgeschlossen werden.

Nach Einschätzung des vzbv müssen auch die Vorgaben zur Gesamtverschuldungs-Einkommens-Relation überarbeitet werden. Sie sind datenschutzrechtlich bedenklich und erfassen nicht die reale Vermögenssituation der Verbraucher.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(dw)

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